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Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

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    Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

    Hallo,
    ich hab echt ein Problem mit der Angabe meiner Kapitalerträge.
    War heute schon im Finanzamt und hab nachgefragt, leider konnte
    mir der FA-Beamte auch nicht weiterhelfen (ELSTER-Beauftragter).
    Von meinen beiden Banken habe ich jeweils eine Steuerbescheinigung
    aller Privatkonten über meine Kapitalerträge erhalten.
    Diese möchte ich nun mit einem Verlustvortrag vergangener Jahre verrechnen lassen.
    In diesen Steuerbescheinigungen sind ausschließlich Angaben für die Anlage KAP
    angegeben, also keinerlei Angaben für die Anlage SO.
    Anlage KAP habe ich laut Steuerbescheinigung ausgefüllt.
    Im Hauptvordruck, Seite 2 , Nr.38 (Einkünfte im Kalenderjahr 2009) zwingt mich das
    Programm aber zur Angabe mindestens eines der drei Felder.
    1) Anlage SO
    2) wurde nicht getätigt
    3) Gewinne kleiner 600 Euro
    Keines dieser Felder trifft aber zu
    Wähle ich die Anlage SO, muss ich zugleich auf Seite 3, Nr.73 die Höhe der Kapitalerträge
    angeben und die Anlage ausfüllen, sonst gibts eine Fehlermeldung.
    Nur was soll ich denn da ausfüllen, steht doch schon alles in der Anlage KAP ?
    Nun ja, jetzt weiß ich nicht mehr weiter.
    Zuletzt geändert von ; 18.02.2011, 15:56.

    #2
    AW: Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

    Entweder man hatte Gewinne, die in die Anlage SO gehören, die oberhalb von 600 Euro lagen, dann hat man auch was zum ausfüllen, oder eben nicht, dann trifft entweder nicht getätigt oder unterhalb von 600 Euro zu. Und dass Gewinne/Verluste aus Wertpapieren, die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden und daher der Abgeltungssteuer unterlagen, nicht zu den in Anlage SO gehörenden privaten Veräußerungsgeschäften gehören, steht in der Anleitung zur Anlage SO. Also zählen sie bei den 600 Euro auch nicht mit. Klappe zu, Affe tot.

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      #3
      AW: Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

      Die Anlage SO für 2009 bezieht sich auf Vorgänge allein aus dem Jahr 2009 (!). Verlustvorträge aus früheren Jahren aus der damaligen Anlage SO führen somit NICHT dazu, dass für 2009 eine einzureichen wäre.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

        Möglicherweise ist die Steuerbescheinigung der Bank manuell zu korrigieren. Verluste, vorausgesetzt das Depot ist bei der gleichen Bank, hätte die Bank von sich aus verrechnen müssen. Somit ist wahrscheinlich die Steuerbescheinigung falsch, wenn diese Abgeltungssteuer einbehalten haben; das kommt derzeit öfter vor.

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          #5
          AW: Anlage Kap ohne Anlage SO (Jahr 2009)

          Hallo adakadabra,

          nur um es klarzustellen (weil ich dieses Mißverständnis schon mal hatte): Wertpapier-Spekulationsgeschäfte nach neuem Recht (Kauf ab 2009) gehören NICHT zu den im Hauptvordruck abgefragt Spekulationsgeschäften. Man darf also "wurde nicht getätigt" ankreuzen, obwohl es eigentlich falsch ist.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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