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das Problem habe ich auch. Nachdem ich die Anlage Vorsorgeaufwände rausgenommen habe, lässt es sich rechnen. Dort muss also der Fehler liegen. Mal schauen ob ich noch mehr rausfinde.
Mmmh - jetzt komme ich auch nicht weiter. Habe in der Anlage nur die automatisch übernommenen Beträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen von meiner Frau und mir - trotzdem kommt der Fehler
Hallo,
ich hatte die gleiche Fehlermeldung, konnte Sie aber beheben:
In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 25 (KV) und Zeile 26 (PV) muss entgegen des Textes jeweils der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag eingetragen werden. Dies wurde von vielen Arbeitgebern falsch eingetragen, siehe hierzu folgenden Presseartikel:
Kurzarbeit macht das Problem!
In meiner Lohnsteuerbeschenigung ist alles korrekt eingetragen. Zeile 24 beträgt mehr als 50% von Zeilen 25 + 26, da der Arbeitgeberbeitrag zur KV/PV höher ist als der Arbeitnehmerbeitrag. Den Fall von Kurzarbeit hat die Berechnungssoftware offensichtlich nicht bedacht. Jedenfall steigt sie aus, obwohl alles richtig eingetragen ist.
Hallo,
ich hatte die gleiche Fehlermeldung, konnte Sie aber beheben:
In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 25 (KV) und Zeile 26 (PV) muss entgegen des Textes jeweils der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag eingetragen werden. Dies wurde von vielen Arbeitgebern falsch eingetragen, siehe hierzu folgenden Presseartikel:
Dies wurde mir auch von der Personalabteilung meines Arbeitgebers bestätigt!!!
An die Herren Programmierer: So etwas fängt im Rahmen des Plausibilitätschecks ab und nicht mit einem Abbruchhinweis ohne Text!!!
Grüsse Jörg
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Super!! Gut das die Berechnung noch nicht funktioniert hat, sonst wären meine falschen Daten bereits übermittelt. Werde jetzt den Arbeitsgeber um geänderte Bescheinigung bitten (wenn lt. BFM dies wirtschaftlich vertretbar ist). Wenn nicht, was dann? Es ist doch sicherlich nicht erlaubt, die Daten zu "fälschen", oder?
Gruß
mezzaluna
jetzt habe ich so einiges erfahren über den Abbruch-Hinweis 07147, der bei mir auch auftritt.
Aber....ich habe meine Daten mit diesem Fehler schon Ende Januar an mein Finanzamt übermittelt. Mein Arbeitgeber hat hier offensichtlich auch die falschen Daten eingetragen.
Was mache ich denn nun? Wie kann ich das beim Finanzamt korrigieren?
Hat da jemand eine Idee für mich?
Ich habe den Eindruck, den auch andere hier berichten, dass die Berechnung aussteigt, wenn die steuerfreien AG-Zuschüsse zu PKV und PV mehr als die Hälfte von Summe aus gesamten Basis(!)krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag betragen.
Die letzten Jahre stieg ElsterFormular bei jeder neuen Jahresversion erstmal aus, wenn in der LStB der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung kleiner als die steuerfreien AG-Zuschüsse waren (dass bei freiwillig/privat Versicherten der gesamte KV-Beitrag in im Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung in der LStB eben nicht enthalten ist, mussten die jedes Jahr neu lernen), nun kriegen sie es bei privat Versicherten wieder nicht hin.
Auf die Idee, neue Versionen mit Musterfällen zu testen, wo es in der Vergangenheit schon ständig Fehler gab, kommen die anscheinend nicht.
Scheint bei PKV Versicherten in bestimmten Konstellationen nur zu gehen, wenn die AG Zuschüsse aus der Lohnsteuerkarte (Formular N) auf Null gesetzt werden. Dies ist zwar falsch, aber führt dann zu einer Berechnung. Die Zeile 34 - 36 dürften sich nicht auswirken.
Es handelt ja nur um weitere Zuschüsse (ohne AG) und weitere Beiträge (ausser Basis). Egal ob was drin steht, oder nicht - die Rechnung funktioniert nicht.
Mit der Super Basis-Berechnung hat sich der Gesetzgeber wieder ein tolles Teil ausgedacht.
Alle haben Spass, PKV - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Programmierer. Extrem wenig Fehler ausser bei allen Beteiligten. Etwas kompliziert geworden. Auf die Frage ob eine Eigenzahlung lohnt, oder eine Beitragsrückerstattung besser wäre, möchte ich erst gar nicht eingehen.
Ich hab es noch nicht verstanden.
Also ich habe in 2010 Kurzarbeitergeld erhalten und bin freiwillig gesetzlich versichert.
Habe also Einträge in Zeile 15,22,23,24,25,26 und 27 (natürlich auch in 3,4,5).
Der Betrag in 22 = 23
24>25 aber 24<25+26
Ich denke 27 gehört nicht dazu.
Bei mir kommt weiterhin "Abbruch-Hinweis 07147".
Hallo, Zusammen,
Die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht (Abbruch 07147). Ich habe alles probiert, und die einzige Möglichkeit eine Berechnung zu bekommen ist tatsächlich das Feld AG Zuschuss in der Anlage N auf Null zu setzten.
Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Übermittlen mit oder ohne AG Zuschuss?
Ich bin mir nicht sicher aber es könnte so richtig sein.
Wenn der Betrag in Zeile 24 und 25 etwa gleich sind scheint es nicht zu funken.
In 24 wird scheinbar nur die Korrektursumme angegeben. In 25 aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil.
Bedeutet 24 bleibt wie es ist 25 ist 24+25.
Beim Finnzamt gibt es dazu ja diesen Hinweis:"Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen."
und den hier
"Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt, sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint."
Bei mir klappt es so und das Ergebnis klingt plausibel.
Ich privat versichert und die Felder 25 - 27 (Lohnsteuerbescheinigung) sind bei mir mit "0" versehen. Wenn ich die Zeile "24" auf "0" setzte funktioniert die Berechnung auch. Die Berechnung wird aber dann nicht richtig sein.
stimmt, jedes Jahr die gleichen Probleme. Da würde testen doch einfach helfen ... wir wollen aber die Hoffnung nicht aufgeben! ;-)
Ich hab den Fehler zumindest für die Berechnung umgangen, indem ich den Erstattungsbetrag der Krankenkasse um den Arbeitgeberzuschuss entsprechend erhöht habe. Da sollte zumindest die Berechnung doch korrekt sein.
Vielleicht sind die Jungs von Elster so freundlich und beheben den Fehler umgehend! :-)
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