Ist eine Zahnzusatzversicherung absetzbar? Wenn ja, wo kann ich das eintragen? Danke
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Zahnzusatzversicherung absetzbar?
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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Infosucher:
Ich würde immer alles angeben. Was soll es schaden?
Wenn aber irgendwann mal hinsichtlich zu geringer Absetzbarkeit entschieden wird, dann hat man die Chance "dabei" zu sein.
Was erst gar nicht erklärt wurde, wird dann kaum etwas bringen können. </font>[/QUOTE]Es schadet vielleicht nichts aber es bringt oft auch nichts. Da fängt schon bei außergewöhnlichen Belastungen an, wo der Laie meint, das sich diese Kosten auswirken. Dabei muss erst mal eine zumutbare Belastung überschritten werden, bevor eine steuerliche Auswirkung eintritt. Das Zusammensuchen und addieren von Einzelbelegen mit kleinen Summen bringt also oft mehr Arbeit als Steuerminderung.
Von daher ist es ebenso bei den Vorsorgeaufwendungen. Arbeitnehmer haben in den meisten Fällen Ihre Vorsorgehöchstbeträge schon durch die Sozialversicherungsbeitragsanteile erreicht. Die zusätzliche (Privat, Kfz)-Haftpflicht bringt also dort meist nichts mehr. Leider gibt es das Phänomen, dass mit einer Steuererklärung ein Packen Versicherungsunterlagen eingereicht wird, die wo dem Bearbeiter nur unangenehme Einpackarbeiten für die Rücksendung bringen.
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- "aber es bringt OFT auch nichts"
- "Das Zusammensuchen und addieren von Einzelbelegen mit kleinen Summen bringt also OFT mehr Arbeit als Steuerminderung."
- Von daher ist es ebenso bei den Vorsorgeaufwendungen. Arbeitnehmer haben in den MEISTEN Fällen Ihre Vorsorgehöchstbeträge schon durch die Sozialversicherungsbeitragsanteile erreicht.
Stimmt alles, aber:
- "OFT" und "MEISTENS" ist halt nicht immer!
- Die individuelle Situation des Anderen kann kaum ein Forumsmitglied beurteilen. Ich kann dem Beitrag nicht entnehmen, wie viele Vorsorgeaufwendungen Fairybabe bereits ohne Zahnzusatzversicherung absetzt? Also eher vorsichtig "prognostizieren" und gut und verantwortlich überlegen, bevor man jemandem davon abrät etwas in der Steuer zu erklären, was sich doch auswirken könnte.
- Außerdem Thema beachten! Fairybabe nur wissen "ob" und "wo" er/sie die Zahnzusatzversicherung angeben kann. Es wurde nicht gefragt: "Soll ich die Krankenzusatzversicherung angeben, um dem Finanzbeamten die Rücksendearbeit zu ersparen?"
Grundlage für die Belegarbeit in den Finanzämtern ist der Gesetzgeber. Er könnte mehr Pauschbeträge vorsehen. Also beim Dienstherrn und nicht beim Steuerpflichtigen beklagen! Hier ist aber auf die Situation des Steuerpflichtigen abzustellen.
- "ganz einfach mal mit und ohne die Versicherung eine Berechnung durchführen."
Wenn die angeregte Fiktivberechnung mit Zusatzversicherung durchgeführt wird, dann sind die Daten schon einmal drin. Dann lösche ich sie nicht mehr raus, wenn es sich nicht auswirkt. Wenn es sich auswirkt, dann lasse ich sie sowieso drin. Ergebnis: Rein mit den Daten - ggf. auch ohne Fiktivberechnung!
Wenn es nur darum geht den einen Betrag zu erklären, dann hat man ihn schneller eingetragen, als Fiktivberechnungen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung durchzuführen. (Hat was mit Arbeitsökonomie zu tun)
[Bei einem Wust an Heilbehandlungskosten und der zumutbaren Eigenbelastung sähe ich das allerdings auch etwas anders - erst überschlägig rechnen und dann evtl. erfassen]
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zakk
AW: Zahnzusatzversicherung absetzbar?
oerdiz! was soll denn eine solche unqualifizierte mail. gerade sowas hat in diesem formum nichts zu suchen und "ihr" beitrag war ja wohl kaum erwähnenswert bis unqualifiziert.
bleiben "sie" sachlich und vor allem: erweitern "sie ihr" wissen, bevor sie hier schreiben.
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AW: Zahnzusatzversicherung absetzbar?
Zitat von zakk Beitrag anzeigenoerdiz! was soll denn eine solche unqualifizierte mail. gerade sowas hat in diesem formum nichts zu suchen und "ihr" beitrag war ja wohl kaum erwähnenswert bis unqualifiziert.
bleiben "sie" sachlich und vor allem: erweitern "sie ihr" wissen, bevor sie hier schreiben.
05.06.2008, 23:00
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