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    kniffliges Problem

    Hallo zusammen,

    ich bin hier mal auf kompetente Hilfe angwiesen und hoffe hier Antworten zu finden.

    Im Jahr 2010 war ich privat krankenversichert. Zum 1. Juni 2010 habe ich den Job gewechselt. Im Dezember hat sich dann herausgestellt, dass ich rückwirkend zum 1. Juni 2010 sozialversicherungspflichtig geworden bin. Meinem Arbeitgeber ist das nicht aufgefallen. Daher musste ich nun rückwirkend zum 1. Juni 2010 in die GKV einzahlen. Das Geld für die PKV habe ich nicht zurück erstattet bekommen.

    Nun die große Frage; wie trage ich die Daten in das Formular ein? Schließlich habe ich hierdurch ja eine Doppelbelastung. Dass ich beide Beiträge ansetzen kann, das weiß ich. Leider nicht genau wie.

    Für eure Hilfe vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße

    Torsten

    #2
    AW: kniffliges Problem

    die beiträge zur gesetzlichen pflichtversicherung stehen normalerweise auf der lohnsteuerbescheinigung, so sie ueber den Arbeitgeber abgefuehrt wurden. diese werden an die entsprechenden stellen in der anlage vorsorgeaufwand uebernommen.
    war etwas direkt an die KV zu zahlen, was nicht auf der LStB bescheinigt wird, so mus dann zusaetzlich in den bereich der gesetzlichen KRankenversicherung auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. da die Felder zu den Beträgen aus der LStB nicht überschrieben werden können, ist sowas wohl ggf. in Zeile 18-24 zu erfassen. aber nur soweit die Zahlung auch in 2010 erfolgte.

    die Beitraege zur privaten Versicherung (auch für den zeitraum der 'überversicherung') gehören ganz normal in die zeilen 31-36 anlage vorsorgeaufwand.

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