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Freiwillige KV und PV

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    Freiwillige KV und PV

    Hallo,

    die Möglichkeit bei der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N) Daten einzugeben endet bei Elster mit Zeile 33,
    ich habe aber in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 in der Zeile 36 und 37 !!! "Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung" einen Betrag stehen. Wo muss ich diesen Betrag in das Elster-Formular 2010 eintragen ?
    Hinweis: meine Lohnsteuerbescheinigung hat die Zeilen 1 - 37.
    Kann mir da jemand helfen ?

    #2
    AW: Freiwillige KV und PV

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung kann man geltend machen in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2. Zeile 31-33. Allerdings nur in Höhe der Basiskrankenversicherung bzw. Pflege. Die Rückerstattung ist nun gegenzurechnen. dh effektiv für Dich weniger wert.

    PS: Hier nochmal prüfen, ob es sich nicht doch noch lohnt, die Arztkosten 2010 einzureichen.

    Die privaten Krankenkassen (zumindest meine) haben sich angepasst. Im Schreiben für das Finanzamt stehen nicht länger die kompletten Beiträge, sondern nur noch die Beiträge für die Basiskrankenversicherung, Pflege nun extra ausgewiesen, genauso die Rückerstattung. Also genau das, was Du da reinschreiben musst, bzw. nach den neuen Regeln des Bürgerentlastungsgesetz noch absetzen kannst.

    Ich vermute also, Du musst die Angaben auf Deiner Lohnsteuerkarte nochmal einmal hinterfragen, ob die so 1 zu 1 verwendbar sind. Wenn es die Summe aller Beiträge ist, kannst Du sie so erstmal nicht verwenden und musst auf das Schreiben Deiner Krankenkasse warten, weil Du brauchst die Basis Werte.

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      #3
      AW: Freiwillige KV und PV

      Hallo, die Ausführungen von alja sind ja für PRIVAT Versicherte sicherlich richtig, aber als Freiwilliger in der GKV werden sie dir nicht wirklich helfen.

      In der LstB sind nur Eintragungen bis Zeile 33 relevant, alles andere ist informativ. Du brauchst nur die Angaben der LStB abtippen, Elster übernimmt das dann für die KV/PV in die Anlage Vorsorgeaufeand (Zeilen 12,15,37). Du solltest aber prüfen, dass dein AG auf der LStB in Nr. 25/26 für die KV/PV den VOLLEN Beitrag (AN+AG) übermittelt hat. Sonst gibt es dir hier schon reichlich beschriebenen Probleme bei der Steuerberechnung. Und ohne Korrektur der LStB kannst du sonst locker 1000€ nachzahlen...
      mfg. - Kent

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