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Abbruch-Hinweis 07111

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    Abbruch-Hinweis 07111

    Hallo,
    vielleicht hatte ja jemand auch schon mal diesen Hinweis und kann mir einen Tipp geben.

    Ich habe eigentlich alle Eingabe, wie in den Vorjahren gemacht.
    Allerdings kam nun meine Ehefrau als Wiedereinsteigerin mit eigenem Einkommen dazu.

    Die Plausibilitätsprüfung meldet keine Fehler.

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 07111

    Du hast evtl. für ein Kind zwar eine Pflegeversicherung angegeben, aber keine Krankenversicherung.

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 07111

      Okay, ich habe die von mir geleisteten Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung meines Kindes in der Anlage K enfernt - daraufhin funktionierte die Steuerberechnung - aber wo trage ich diese dann ein?

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 07111

        wenn es eine freiwillige pflegeversicherung ist, würde ich mal zeile 36 anlage kind raten...
        da es dann eine weitere (andere) abbruchmeldung gibt, habe ich es mal mit einer null in zeile 31 zusaetzlich zu dem betrag in zeile 36 versucht. das funktionierte dann...

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis 07111

          Ich hatte gar keine Beiträge in K angegeben.
          Dann habe ich die Anlage K meines ältesten Kindes gelöscht, weil es auf Grund des eigenen Einkommens nicht mehr berücksichtig würde.

          Trotz positiver Plausibiltätsprüfung kam weiterhin der Hinweis 07111.
          Ich werde die gesamt Erklärung noch mal neu anlegen.

          Oder kann es irgendwie mit der Anlage N meiner Frau zu tun haben, die letztes Jahr wieder in ihren Beruf eingestiegen ist und erstmals wieder eigene steuerpflichtige Einkünfte hatte?

          Hier habe ich alles aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Wir werden zusammen veranlagt.

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