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getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung

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    getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung

    Meine Steuersoftware empfohl mir, dass wir besser eine getrennte Veranlagung wählen sollten. Nun meine Frage: Die Vorraussetzungen würden soweit auch passen, aber müsste ich das dann für immer, also auch nächstes Jahr usw. machen, oder kann ich ab nächstes Jahr wieder Zusammenveranlagen?

    danke für eure hinweise...

    #2
    AW: getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung

    Die getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung kann man jedes Jahr neu auswählen. Die Getrennte Veranlagung kann auch noch innerhalb der Einspruchsfrist für den Steuerbescheid beantragt werden, wenn zunächst Zusammenveranlagung gewählt wurde.
    mfg. - Kent

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