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Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

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    Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo!

    Nachdem man ja nun endlich berechnen kann :-), ist mir aufgefallen ,daß die vollen GKV-Beiträge (Zeile 12) sowie die vollen Beiträge PV, RV, AV in die Berechnung eingegangen sind - wodurch sich das zu versteuernde Einkommen deutlich verringert :-).
    (Nichtselbstst. Besch.).
    Wird da nicht noch etwas von den anzurechnenden Vorsorgeaufwändungen abgezogen?
    Zumindest dachte ich es werden pauschal 4% bei den KV-Beiträgen abgezogen?

    Grüße

    btw wenn bei der Berechnung die verbleibenden Beträge ein "-" vorm Betrag haben ist das ja wohl ein Guthaben, oder? ;-)
    Zuletzt geändert von brunochen; 19.02.2011, 16:47.

    #2
    AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von brunochen Beitrag anzeigen
    wenn bei der Berechnung die verbleibenden Beträge ein "-" vorm Betrag haben ist das ja wohl ein Guthaben, oder? ;-)
    Was ist denn höher, die Steuer die ElsterFormular berechnet, oder die die bereits als Lohnsteuer abgezogen wurde?

    Was verstehst Du unter Steuer? Steuern sind Gelder, die ich ans Finanzamt zahlen muss. Was ist dann eine negative Steuer?

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      #3
      AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

      Zitat von brunochen Beitrag anzeigen
      Wird da nicht noch etwas von den anzurechnenden Vorsorgeaufwändungen abgezogen?
      Zumindest dachte ich es werden pauschal 4% bei den KV-Beiträgen abgezogen?
      imho nur, wenn die KV den anspruch auf krankengeld begruendet. wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen sie selbst den Beitrag aus zeile 12 noch einmal in Zeile 14 eintragen, eben fuer die Berechnung der 4%.

      was ist darüberhinaus mit den VOLLEN Beiträgen gemeint? AN+AG Anteil?
      was wurde in Zeile 11 angekreuzt?

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        #4
        AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        imho nur, wenn die KV den anspruch auf krankengeld begruendet. wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen sie selbst den Beitrag aus zeile 12 noch einmal in Zeile 14 eintragen, eben fuer die Berechnung der 4%.
        Zeile 12 Vorsorgeaufwand unterstellt schon KV-Beiträge mit Krankengeld-Anspruch. Daher braucht Zeile 14 bei AN nicht nochmals gefüllt werden. Zeile 14 ist nur zu füllen, wenn kein Anspruch besteht.

        PS: Bei mir läuft die Steuerberechnung (Freiwilliger in GKV) korrekt durch. Auf meine AN-Anteile zur KV werden die 4% für den Krankengeld-Anspruch abgezogen.
        In der Berechnung dokumentiert als:
        "ab Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG"
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

          Wenn ich den Betrag für die GKV nochmal in Zeile 14 eintrage ändert sich nix in der Berechnung hm... wobei in der Zeile ja steht "Beiträge aus denen sich KEIN Anspruch auf KG ergibt"

          Aber generell hat man doch einen Krankengeldanspruch in der GKV?!

          Mit VOLLEN Beiträgen meine ich nur die AN Beiträge die ja automatisch von der Lohnsteuerkarte in die Anlage gezogen wurden.

          In Zeile 11 2xJa weil Familienversicherung

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            #6
            AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

            Liegt es vielleicht daran daß der AN Jahresbeitrag GKV (Zeile 12) nicht so hoch ist - 1500,-?
            Beschäftigung besteht erst seit Mai 10.... vorher Student mit freiwilligen GKV Beiträgen, die ich in Zeile 18 bzw 21 PV eingetragen habe.

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              #7
              AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Was ist denn höher, die Steuer die ElsterFormular berechnet, oder die die bereits als Lohnsteuer abgezogen wurde?

              Was verstehst Du unter Steuer? Steuern sind Gelder, die ich ans Finanzamt zahlen muss. Was ist dann eine negative Steuer?
              Lt Berechnung bekommen wir die ganze Lst wieder - negative Steuer ;-)

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                #8
                AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

                So hab nochmal nen bissel nachgelesen...
                Bei der Altersvorsoge (RV) werden doch 70% von den AN+AG abzüglich AG Anteil angerechnet. (z.B. 2000 AN + 2000 AG * 70% = 2800 - 2000 AG = 800, die vom Einkommen abgezogen werden)
                Richtig?

                Bei der GKV werden pauschal 4% von den abzugsfähigen AN Basisbeiträgen abgezogen, die Pflegeverciherung (Pflicht) geht ohne Abzug ein.

                Hier gilt bei Nichtselbst. (wenn in Zeile 11 Ja) ein Höchstbetrag von 1900,- bzw mind Basisbeiträge.
                Ist der Höchstbetrag bei Zusammenveranlagung doppelt so hoch?

                Elster rechnet bei mir aber alle AN Beiträge die aus der Lonsteuerkarte in die Anlage Vorsorgeaufwand gezogen wurden OHNE Abzug zusammen und verringert um diesen Betrag das zu versteuernde Einkommen...

                Habe ich irgendwas vergessen anzukreuzen etc???

                (Unsere Situation: verheiratet, ein Kind, einer Arbeitet richtig (Steuerklasse 3) seit Mai 10, der andere nur Minijob... Zusammmenveranlagung)
                Zuletzt geändert von brunochen; 20.02.2011, 10:20.

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

                  zunächst mal sorry... ich habe tatsaechlich nicht richtig gelesen und vorschnell geantwortet, Kent hat natuerlich recht, was die beruecksichtigung der 4% angeht. wenn die basisabsicherung die Hoechstgrenze nicht erreicht, sind diese 4% imho aber wiederum abzugsfaehig (wie zusatzversicherungen oder andere vorsorgeaufwendungen eben auch).

                  natürlich hat in einer zusammenveranlagung jeder Ehegatte einen Anspruch auf berücksichtigung seiner vorsorgeaufwendungen bis zur jeweiligen maximalen höhe.
                  kann ja nicht sein, das die summe die sonst fuer einen einzelnen gilt in einer zusammenveranlagung fuer beide reichen muss. ;-)

                  tatsächlich kann es also daran liegen, das einerseits die eigenen GKV-Beiträge diese summe nicht übersteigen und weitere ausgaben berücksichtigt werden können. andererseits profitiert das ehepaar natuerlich von der summe die beim ggf. familienversicherten ehegatten noch berücksichtigt werden kann.

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung/ Anlage Vorsorgeaufwand

                    Nabend!

                    Danke für die Antwort!

                    Hab statt 1500 AN GKV mal mit 4500 gerechnet - also über dem doppelten Höchstbetrag ;-)
                    und siehe da es gibt Kürzungen ;-)

                    Also liegts tatsächlich daran, daß wir die Höchstbeträge nicht erreichen und somit quasi die sonst gekürzten Beiträge als weitere Vorsorgeaufwändungen abziehen können.

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