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Erstattung Elternbeitrag - wo erfassen?

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    Erstattung Elternbeitrag - wo erfassen?

    Hallo,

    wir bekamen Anfang 2010 eine Erstattung des Elternbeitrages für 2009 vom Jugendamt. Da ja das Zuflußprinzip gilt, würde mich interessieren, wo man im Elster-Formular die Erstattung fürs Vorjahr eingibt. Vielen Dank,

    LG ibe

    #2
    AW: Erstattung Elternbeitrag - wo erfassen?

    wenn mit elternbeitrag zB die Kita, also kinderbetreuungskosten gemeint sind, dann wohl in genau jenem bereich. pauschal wuerde ich sagen zeile 68 oder 76 je nach Elternteil.

    ob das auch funktioniert, wenn die erstattung größer war als die kosten im gleichen jahr, oder wenn es gar keine kosten mehr gab... hmm...

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