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Anlage Kind - Zeile 62 - 66 (verzweifeltbin)

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    Anlage Kind - Zeile 62 - 66 (verzweifeltbin)

    Hallo Ihr Lieben,
    ich bin echt am verzweifeln und Google konnte mein Problem nicht lösen....

    ALSO:

    Ehepaar, zwei Kinder

    Ehemann war das ganze Jahr berufstätig. Die Ehefrau war vom 1.1.-19.1 berufstätig und ab 20.1. krank bis Ende des Jahres.

    Und so hab ich es erfasst (jeweils bei beiden Kinder auf Seite 3)

    Zeile 61: Gesamtaufwendung = 1248 €
    Zeile 62: Mutter Erwerbstätigkeit 0101 - 1901 = 32 €
    Zeile 66: Mutter Krankheit 2001 - 3112 = 592 €
    Zeile 69: Vater Erwerbstätigkeit 0101 - 3112 = 624 €

    Zeile 81: Mutter Erwerbstätigkeit 32 € 21 € (2/3)
    Zeile 86: Vater Erwerbstätigkeit 624 € 416 € (2/3)

    So, wo steckt der Fehler? Elster meckert immer folgendes an:

    1. Abbruchhinweis 07194
    2. Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind angegeben, als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

    Oder habe ich mich einfach nur verrechnet?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen, lieben Dank.

    LG ibe

    #2
    AW: Anlage Kind - Zeile 62 - 66 (verzweifeltbin)

    die berechnung hat vermutlich recht.

    kinderbetreuungskosten sind als werbungskosten oder betriebsausgaben nur bei DOPPELTER erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. wenn die frau also ab 20.01. bis ende des jahres krank war, können die auf diese Zeit entfallenden Kosten BEIDER eltern nicht beruecksichtigt werden, auch nicht beim Vater.

    anders ausgedrueckt nur fuer den zeit 01.01-19.01. können die darauf entfallenden kosten fuer mutter und vater eingetragen werden. zeile 86 muss demnach wohl korrigiert werden.

    sollte das Kind zwischen 3und 6 Jahre alt gewesen sein, kann in dem Falle die restliche zeit ggf. als sonderausgaben berücksichtigt werden, dazu sind bei beiden Eltern die entsprechenden zeilen auszufuellen ;-)

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      #3
      AW: Anlage Kind - Zeile 62 - 66 (verzweifeltbin)

      Danke schon mal für die Antwort.

      Mir wurde gesagt, dass obwohl ich krank bzw. rückwirkend Rente beziehe die Kinderbetreuungskosten absetzen kann. Hm....

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        #4
        AW: Anlage Kind - Zeile 62 - 66 (verzweifeltbin)

        imho gilt: nur wenn man nicht länger als 4 Monate krank ist, würde diese Unterbrechung zur Erwerbstätigkeit hinzugezählt. das ist aber bei Ihnen wohl nicht der Fall.

        wenn Ihnen was anderes gesagt wurde, fragen sie doch mal den Sager, was er dazu meint ;-)

        ansonsten käme es halt noch auf das Alter des Kindes an.

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