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Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

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    Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

    Hallo und einen schönen guten Abend,

    entweder ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauck oder Elster versteht micht nicht ... xD

    Ich habe alles soweit Ausgefüll.

    - im Hauptvordurck Nr. Daten in Steuerpf. Person
    - kreutz bei getrennte Veranlagung
    - unter der Anlage Kind Zeile 9: Kreutz Leibliches Kind. in Zeile 10 den Kindsvater angegeben.

    Wenn ich jetzt die Plausi laufen lasse, gibt es Gemotze

    Anlage Kind: Angaben zur Ehefrau im Hauptvordruck erfordert diese Angabe und umgekeht !
    Rot Hinterlegt sind
    - Anlage Kind - Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau
    - Hauptvordruck: Ehefrau - Vorname
    - und die getrennte Veranlagung

    Wenn ich nachgebe und in der Anlage Kind Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau leiblich Anklicke kann ich eine Berechnung starten die dann aber abgebrochen wird
    mit AHW Abbruch-Hinweise
    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

    das kann ich in einem testfall so nachstellen.
    ggf. würde ich hier ausnahmsweise tatsaechlich beide Kreuzchen bei 'leiblich' in Zeile 9 machen und Zeile 10 nicht ausfüllen. dann könnte es auch mit der berechnung klappen... höchstens der kindergeldanspruch könnte dann wieder falsch berücksichtigt werden, das hab ich jetzt noch nicht weiter probiert.

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

      Ich weiß nicht warum, ABER es scheint zumindestens Halbwegs zu Funktionieren habe in der Anlage Kind unter 9. Kindschafsver. zur Ehefrau ein Kreuz und unter 10. den Kindsvater - und Eslter verzichtet im Hauptvordruch auf die Ehefrau. Wobei ich das vorher schon zich mal Ausprobiert habe

      Wenn ich nun auf die Berechnung gehe tun sich die nächsten "Krater" auf.

      1. Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur
      Kirchensteuerpflicht (Religion) gemacht.

      Unter Steuerpf. Ehemann habe ich meine Konfession eingetragen

      2. Es wurden Kinderbetreuungskosten ( 25.09.2008 ) angegeben, jedoch wurde keine
      Angabe zur Aufteilung auf die Einkünfte getätigt.

      Wenn in ich dann in der ANlage Kind, Seite 3, Ziele 77 und 81 ausfülle.
      Dann bekomme ich bei einer Neuberechnung folgende Fehlermeldung.

      Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
      in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.

      Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 25.09.2008 ) angegeben, als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

      Kinderbetreuungskosten ( 25.09.2008 ) konnten nicht berücksichtigt werden.

      Hoffe mir kann noch mal jemand helfen

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

        für die berücksichtigung der kinderbetreuungskosten müssen imho auch bei getrennter veranlagung die zeilen 69-76 ausgefuellt werden, damit klar wird, ob beide erwerbstaetig sind und der abzug als werbungskosten ueberhaupt moeglich...

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          #5
          AW: Getrennte Veranlagung .. Kindschaftsverhältnis nicht plausibel?!

          SUPER

          Da war der Fehler. Aller aller herzlichsten Danke und noch einen schönen Abend.

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