Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP richtig ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP richtig ausfüllen

    Hallo,
    ich scheitere offenbar daran meine Kapitalertragssteuer richtig einzupflegen.
    Entweder bin ich zu dumm oder die Kalkulation von Elster gibt schlichtweg keine sinnvollen/richtigen Werte aus.
    Ich bin religionslos, Einkommen ~40k, Steuerklasse 1, Kapitalerträge über 800 Euro
    Ohne KAP komme ich auf 29.200 Euro zu versteuern und eine Rückzahlung von 1557 Euro
    Ich sollte steuerlich also unter den 26,..% (KESt + Soli) liegen

    Ich versuche das nun wie folgt mit Anlage KAP:
    Beispiel 1:
    Ich wähle Punkt 4
    Punkt 7: 1200 Euro
    Punkt 14: 800 Euro
    Punkt 49: 100 Euro
    Punkt 50: 5,5 Euro
    Rückzahlung: 1662 Euro

    Beispiel 2:
    Ich wähle Punkt 4
    Punkt 7: 2000 Euro
    Punkt 14: 800 Euro
    Punkt 49: 300 Euro
    Punkt 50: 16,5 Euro
    Rückzahlung: 1558 Euro

    Nach meiner Logik kann die Berechnung da eigentlich in beiden Fällen nicht richtig sein.
    Nach Beispiel 1 würde ich die Erträge gar nicht versteuern, bei Beispiel 2 kommt mir die Differenz zu gering vor.
    Bitte erkärt mir das bzw. gebt mir eine Info was ich da falsch mache.

    PS:
    Eine weitere Info bräuchte ich auch noch. Wie mache ich das wenn ich von einer Bank (bei der ich die 800 Euro angegeben und ausgeschöpft habe) keine Steuerbescheinigung habe (bitte keine Diskussionen warum) und nur die Bescheinigung der anderen Bank(en) ohne Freibetrag einreichen möchte ?
    Sobald ich die 801 Euro unter 14a statt 14 angebe dreht die Berechnung vollkommen durch und errechnet mir da 200 zu meinen Ungunsten.
    Kann ich da bei 14 und 14a einfach 0 Euro angeben und nur die einreichen die ich möchte/habe ?
    Rechnerisch kommt das gleiche raus wenn ich 7 und 14 jeweils um die 800 Euro reduziere.

    #2
    AW: Anlage KAP richtig ausfüllen

    ohne bescheinigung kann man sich die ganze anlage kap sparen und lebt mit der abgeltungssteuer.

    gruß f.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP richtig ausfüllen

      Ich habe ja eine bzw. mehrere Bescheinigungen, aber nicht alle.
      Abgesehen davon beantwortet das die Frage bzw. das Thema nicht, die Berechnung ist ja unabhängig davon ob ich jetzt die Bescheinigungen habe oder die Werte da so eintrage.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP richtig ausfüllen

        >>Nach Beispiel 1 würde ich die Erträge gar nicht versteuern.

        Das ist richtig. Bei beantragter Günstigerprüfung wirkt in dem Fall der Härteausgleich nach §46EStG Absatz 3,5. Bei einem Einkommen als AN bleiben zusätzliche Einkünfte (wie Kapitalerträge über 801€) bis zur Höhe von 410€ steuerfrei. Deshalb gibt es die KapSt zurück.

        Edit: Liegen deine Kapitalerträge aber deutlich über (801+410), bringt die Günstigerprüfung keine Verbesserung, da dein GRENZ-Steuersatz als Single mit 29.200 Euro zvE deutlich über 25% liegt.
        Zuletzt geändert von Kent; 20.02.2011, 17:34.
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP richtig ausfüllen

          Hallo,

          bei einem Einkommen von 29.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz sicher über 25% (oder bist du verheiratet?). Daher ist die Günstigerprüfung auch negativ und es wird immer der Abgeltungsteuersatz genommen. Da die Vorauszahlungen dann stimmen, gibt es hier auch keine Erstattung.

          Die Differenz deiner beiden Beispiele würde ich auf die zumutbare Eigenbelastung bei den außergewöhnlichen Belastungen schieben (meine Vermutung).
          EDIT: Kent hat es besser erkannt, der Unterschied resultiert vermutlich aus der Härtefallregelung (Nebeneinkünfte von bis zu 410 Euro).

          Die Sache mit der Bank ohne Steuerbescheinigung erübrigt sich wohl.

          MfG Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 20.02.2011, 17:38.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP richtig ausfüllen

            Bei beantragter Günstigerprüfung wirkt in dem Fall der Härteausgleich nach §46EStG Absatz 3,5...
            Schade, hatte gehofft, dass ich da noch den ein oder anderen Euro rausholen kann.
            Komme auch über die 820 Euro zusätzlich zu den 801, dann fällt das wohl flach.

            Also weg mit Anlage KAP.

            Kommentar

            Lädt...
            X