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Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

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    Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

    Meine Frau hat von ihrem Arbeitgeber die Kosten für Kurs- und Prüfungsgebühren für ihre mehrjährige Fortbildung zum Bankfachwirt steuerfrei erstattet bekommen. Wie trägt man die Erstattung ein, da hierbei ja mehrere Jahre betroffen sind und die Erstattung die Kosten aus 2010 übersteigen.

    #2
    AW: Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

    Hallo

    hier ist eine Information zum Sachverhalt:

    http://www.stb-schermer.de/11859-erstattung-von-fortbildungskosten-an-den-arbeitnehmer.html

    wenn die Fortbildungskosten jetzt und in der Vergangenheit keine Werbungskosten/Sonderausgaben waren, ist auch die Erstattung nicht einzutragen.

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      #3
      AW: Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

      Hallo,

      danke für die Antwort. Wir konnten bisher die anfallenden Fortbildungskosten (Semestergebühren, Zwischenprüfung etc.) als Werbungskosten jährlich geltend machen. Muß dann nicht auch am Ende der Fortbildung die einmalige Erstattung der gesamten Kosten angegeben werden um den steuerlichen Vorteil der vergangenen Jahre wieder auszugleichen?

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        #4
        AW: Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

        Hallo

        den zu Unrecht steuerfrei erhaltenen Anteil der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber wieder lohnversteuern lassen. Das ist auch für den AG eine saubere Lösung.

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          #5
          AW: Wie Erstattung von Fortbildungskosten eintragen?

          wo oder wie hat der AG diese Zahlung denn bescheinigt? auf der Lohnsteuerbescheinigung oder gar nicht?

          müsste so ein Betrag nicht ggf. in Zeile 20 Anlage N passen, wenn er eben nicht auf der LStB steht?

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