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Anlage V

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    Anlage V

    Ich habe in Anlage V lediglich Ackerpacht anzugeben. Leider verlangt Elster vor Durchführung einer Berechnung in einem rot unterlegtem Feld nach der Anschrift eines bebauten Grundstücks. Ich kann das nicht nachvollziehen. Man kann doch Äcker besitzen ohne gleichzeitig ein Haus zu besitzen.

    #2
    AW: Anlage V

    Ich habe spassenshalber Flur und Flursück meines Gartens als Anschrift eingegeben, siehe, es funzt!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage V

      Auch mit einem Punkt hab ich die Plausi geschafft

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