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Anlage N - vertippt

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    Anlage N - vertippt

    Hallo,

    ich habe meine Steuererklärung bereits über Elster verschickt.
    Nun ist mir aufgefallen, dass ich bei der Anlage N, eine alte Lohnsteuerbescheinigung eingeben habe.
    Habe die Werte aus 2009 eingeben, in 2010 wurde aber vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt.
    Das Gehalt ist 2009 und 2010 gleich geblieben.
    Da aber nun mehr Lohnsteuer abgeführt wurde, bekomme ich auch mehr wieder.

    Muss ich dem Finanzamt das nun bescheid geben, oder sehen die den Fehler, da sie ja die Daten vom Arbeitnehmer bzgl. der Lohnsteuer schon übermittelt bekommen haben?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage N - vertippt

    Es kommt drauf an, wie übermittelt wurde!

    nichtauthentifiziert: Die Papiererklärung einreichen oder nicht, das Papier mit dem gültigen Datensatz unterschreiben und einreichen.

    authentifiziert: Am gleichen Tag übermittelt, und das FA erhält den Hinweis: Dublette mit gleichen/unterschiedlichen Daten.

    Tage später erhält das FA den Hinweis, es wurde bereits ein Erklärungseingang gespeichert.

    Ist imho nur Datenmüll.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N - vertippt

      Ich habe die komprimierte Erklärung mit den falschen Werten bereits beim Finanzamt abgegeben.

      Was soll ich nun tun?
      Ein einfachen Brief mit Richtigstellung hinterher schicken?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N - vertippt

        Ja, das wäre die beste Variante, Ausdruck der komprimierten Erklärung plus Anschreiben ans FA!

        Das FA hat zwar die Lohnsteuer elektronisch, aber die Erklärung nicht.

        Gruss stiller
        Zuletzt geändert von stiller; 20.02.2011, 22:44. Grund: keine Erklärung
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N - vertippt

          Ich könnte doch auch mit Elster die Steuerklräung nochmal senden, wenn ich sie kopiere.

          Oder verwirrt das nur?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N - vertippt

            Hallo Feran,

            >>>Ich könnte doch auch mit Elster die Steuerklräung nochmal senden, wenn ich sie kopiere.

            Das würde ich nicht machen, wäre dann so, als ob jemand zweimal Formulare eingereicht hätte (schriftlich).
            Nur bei zertifizierter Übertragung sollte so etwas kein Problem sein (habe ich mir auch erst hier im Forum sagen lassen).

            Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen oder eine email schreiben, und den Irrtum aufklären. Der zuständige Sachbearbeiter wird dann vermutlich eine Notiz bekommen, und wenn deine Erklärung dran ist, weiß er bescheid.
            Eigentlich würde es auch automatisch korrigiert (das Finanzamt hat schließlich das Original vom Arbeitgeber), daher brauchst du imho die richtige Bescheinigung auch nicht einzureichen.
            Und mit Meldung kann dann wirklich niemand auf versuchte Steuerverkürzung o.ä. kommen.

            Wenn dann doch - wieder erwarten - ein Bescheid auf falscher Datengrundlage kommt, musst du das natürlich berichtigen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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