Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

    Hi

    In den vergangenen Jahren habe ich immer die Steuererklärung in Papierform angegeben, nun nehme ich erneut den Anlauf mit ElsterFormular. Und es beißt mich das Problem, das ich in den Jahren zuvor auch hatte:

    Ich habe Einkünfte aus der Vermietung zweier Wohnungen, allerdings als Mitglied einer Erbengemeinschaft nur zu 1/12. Nach Rückfrage beim Finanzamt habe ich im letzten wie in den Jahren zuvor auf Anlage V in Zeile 24 eingetragen: 1/12 von Erbengemeinschaft blabla, den Rest hat das Finanzamt herausklabüsert. Die Anlage V der Erbengemeinschaft mit den ganzen Daten gibt ein anderes Mitglied zusammen mit seiner Steuererklärung ab.

    ElsterFormular lässt mich aber keine solche Einträge machen, es verlangt stets nach der Angabe der Höhe der Einkünfte..

    Außerdem verlangt die Plausibilitätsprüfung auch immer nach der Lage des Grundstücks, etc. Muss ich diese Angaben machen? Das andere Mitglied der Erbengemeinschaft macht das doch bereits..

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

    grundsätzlich nicht.
    der jeniger der die gue für die gemeinschaft abgibt erledigt alles. alle weiteren schritt laufen automatisch(bei finanzamt). die einkünfte aus der gemeinschaft werden automatisch übernommen.
    wenn man aber eine möglichst genaue steuerberechnung haben möchte sollte man die ganzen daten eintragen, damit die berechnung funzt.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

      Zitat von milly millhouse Beitrag anzeigen
      grundsätzlich nicht.
      der jeniger der die gue für die gemeinschaft abgibt erledigt alles. alle weiteren schritt laufen automatisch(bei finanzamt). die einkünfte aus der gemeinschaft werden automatisch übernommen.
      wenn man aber eine möglichst genaue steuerberechnung haben möchte sollte man die ganzen daten eintragen, damit die berechnung funzt.
      OK, danke für die Info, aber ElsterFormular wird die Daten doch erst übermitteln, wenn die Plausibilitätsprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Und das wird sie so doch nie, es sei denn, ich lasse die Anlage V weg, womit ich doch aber die Einkünfte hinterziehen würde, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

        Hallo Jester71,

        du brauchst auf der Anlage V doch nur die Zeile 24 mit dem Namen der Erbengemeinschaft und deinem Anteil an den Einkünften ausfüllen! Dann klappt auch die Plausiprüfung.

        VG dd_runner

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

          Nö, das Ding meckert: Fehler in der Steuererklärung: Anlage V: Die Lage des Grundstücks muss erklärt werden!

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

            Hast du außer der Zeile 24 noch irgendwo auf der Anlage V ein Feld ausgefüllt? Dann wird das die Ursache sein.

            Ich habe wirklich nur die Zeile 24 ausgefüllt!

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

              wenn die einkünft von jm anderes erklärt werden (in einer gue erklärung) wird nichts hinterzogen sonden von amtswegen automatisch hinzugerechnet.
              eigentlich müssen in der anlage v gar keine eintagungen mehr gemacht werden. wenn man aber eine richtige berechnung haben möcht muss man eben alles eintragen. blöd an elster dass da immer alle haarklein eingetragen werden muss!

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

                Scheinbar isses tatsächlich so, dass seit Versione 12.1 (fälschlicherweise) die Eingabe zur Lage des Grundstücks verlangt wird. Dazu gibt es bereits einige Threads hier. Dort reicht es aber, einen Punkt einzugeben.

                Kommando zurück :-o

                Habe gerade die Plausi nur mit Zeile 24 geschafft. Als Betrag hab ich eine Null eingegeben, was ich Dir auch empfehlen würde. Da wird das Finanzamt nicht meckern.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

                  Lustig ist nur: 12.0.0 kann das noch ...

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage V - Nur Bruchteil von Erbengemeinschaft angeben

                    Vielen Dank, dann werde ich es ja wohl irgendwie hinkriegen, ob mit oder ohne Punkten ist dann ja eher nebensächlich.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X