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Riester

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    Riester

    Hallo,

    ich habe heute meine Bescheinigung der Zahlungen 2010 meiner Riester Rente bekommen.
    Kann ich mit diesem Betrag mein zu versteuerndes EInkommen mindern? Wenn ja, wo? Ich kann über das Elster Formular in der Anlage "Vorsorgeaufwand" nichts entsprechendes finden.

    Danke und MfG Billickz

    #2
    AW: Riester

    Zitat von Billickz Beitrag anzeigen
    Kann ich mit diesem Betrag mein zu versteuerndes EInkommen mindern?
    Kommt drauf an. Ausprobieren!

    Zitat von Billickz Beitrag anzeigen
    Wenn ja, wo?
    Anlage AV.

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      #3
      AW: Riester

      Zitat von SlashDD
      von daher ist probieren i.S. von daten eingeben und schauen obs die steuer mindert besser
      Sag ich doch :|

      Kommentar


        #4
        AW: Riester

        Hallo das selbe Problem habe ich auch, ich habe das Ding schon so oft durchgelesen. Jetzt habe ich folgendes im Internet gefunden und verstehe die Welt nicht mehr.

        Zitat:

        5. Wie erhalte ich den Sonderausgabenabzug?

        Der Sonderausgabenabzug wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt.

        Bitte füllen Sie die Zeilen 37 bis 55 der Anlage Versorgungsaufwand aus. Vom Anbieter der Riester-Rente - zum Beispiel einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank, einem Fonds - erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihre geleisteten Beiträge bestätigt. Bitte legen Sie diese Bescheinigung im Original mit vor. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010, also für Steuererklärungen für das Jahr 2010 und folgende, entfällt die Anbieterbescheinigung und wird durch die elektronische Datenübermittlung ersetzt.

        Wie jetzt? Soll ich nun oder nicht und vor allem wo?

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          #5
          AW: Riester

          für 2009 gehören die Angabe auf Anlage Vorsorgeaufwand, für 2010 jedoch in Anlage AV.

          da tippt man die Daten der eigenen Anbieterbescheinung(en) ab, und macht die entsprechenden Kreuzchen.

          Dazu gehört, das man Sonderausgabenabzug beantragt und ob man nun unmittelbar oder mittelbar beguenstigt ist. Bei ersterem muss man noch Angabe zum Vorjahreseinkommen eintragen.

          am besten mal die Eingabehilfe des Programms anschauen...

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            #6
            AW: Riester

            Und, da die Daten noch gar nicht elektronisch übermittelt wurden und man nicht sicher ist, ob die Versicherer das auch hinbekommen, wurde NUR FÜR 2010 als Übergangsregelung noch der Nachweis der Riester-Beträge über die Papierbescheinigung wieder zugelassen.

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