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Freibetrag für Kind fehlt

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    Freibetrag für Kind fehlt

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem der Freibetrg meines 2. Kindes taucht bei der Steuerberechnung nicht auf. Bei der Kirchensteuerberechnung schon, kann das sein?

    sieht so aus

    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .XXXX
    Freibeträge für das am 6.09.2004 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -7.008
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxxx
    Berechnung der Einkommensteuer
    >>> ElsterFormular <<<
    ElsterFormular
    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . xxxx

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Freibetrag für Kind fehlt

    ja das kann sein.

    es findet fuer jedes kind eine sog. guenstigerprüfung statt, bei der ermittelt wird, ob sie steuerlich guenstiger dastehen mit dem (bereits ausgezahlten) kindergeld oder durch gewährung des freibetrages. letzteres bedingt eine rueckzahlung bzw. aufrechnung des bereits erhaltenen kindergeldes.

    somit ist es aber jedenfalls moeglich, das die gewaehrung eines freibetrages sie steuerlich noch guenstig stellt, der zweite jedoch nicht mehr guenstiger ist als das kindergeld.

    bei der kirchensteuer werden immer die freibetraege zugrundegelegt, da das kindergeld dafuer nicht vorgesehen ist.

    zu diesem thema gibt es hier aus dem letztn jahr mehrere beiträge in denen der Nutzer Petzer das sehr schoen und ausfuehrlich erklärt hat... einfach mal suchen

    Kommentar


      #3
      AW: Freibetrag für Kind fehlt

      Ja das mag schon sein aber Taxmann sowie Wiso sagen da was anderes, ein Buch mit sieben Siegeln.....

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        #4
        AW: Freibetrag für Kind fehlt

        naja, der fall liegt ja offensichtlich im grenzbereich der günstigerprüfung :-)
        der punkt bei welchem betrag der zweite kinderfreibetrag guenstiger ist, ist ja nicht vom Zufall abhaengig.

        wenn also die programme bspw. die vorsorgeaufwendungen (bei denen die verwirrung derzeit ja noch sehr hoch ist) unterschiedlich beruecksichtigen, wäre es denkbar, das eben schon vor abzug der kinderfreibetraege unterschiedliche einkommensbeträge ermittelt wurden.
        somit kommt die guenstigerprüfung in den unterschiedlichen programmen auch zu verschiedenen ergebnissen - mal wird der 2. freibetrag angesetzt, mal nicht.

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          #5
          AW: Freibetrag für Kind fehlt

          bei der günstigerprüfung fließt nicht nur der kinderfreibetrag sondern auch der freibetrag für den betreuungs- und erziehungs- oder ausbildungsbedarf mit ein u.U. muss man da beim ausfüllen ganz schön aufpassen wo und wann ein kreuz gesetzt werden muss

          dadurch kann es ebenfalls zu unterschiedlichen ergebnissen in unterschiedlichen programmen kommen, keins gleicht beim ausfüllen dem anderen im wiso gibts z.b. sogar nur unterschiedliche eingabemöglichkeiten innerhalb des programms.

          naja und für die kirchensteuer und den soli gibts keine günstigerprüfung da sind die freibeträge immer abzuziehen, von daher kann die abweichung zwischen steuer und kist durchaus stimmen

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            #6
            AW: Freibetrag für Kind fehlt

            Gerade die Buhl-Programme unterstellen auch viele Eintragungen, während sie andere (sinnige) gar nicht erst zulassen, obwohl diese richtig wären. Da wundert man sich dann, warum die Bearbeiter in den Finanzämtern trotz elekronischer Übermittlung noch Daten nachtragen oder löschen müssen.

            Ich habe auch dieses Jahr nebeneinander meine Erklärungen im WISO-Sparbuch und in Elster eingegeben und da auch (leicht) unterschiedliche Ergebnisse herausbekommen. Fakt war, dass WISO im Hintergrund ein Kreuz gesetzt hat, was nicht da sein sollte - weil die meine Eingaben zu einem ganz anderen Punkt falsch interpretiert haben (oder vielleicht auch, weil die Frage nicht zu meiner Auffassung von den Eingabegrundsätzen zu dem aktuell ausgewählten Feld passte ...).

            Na ja, wie schon beschrieben wurde, kann es dazu kommen, dass ein Kreuz an der falschen Stelle zu Unterschieden von 100,- oder 200,- € beim zu versteuernden Einkommen führen kann. Die können dan im Zweifelsfall ausschlaggebend dafür sein, wie viele Kinderzulagen gewährt werden.

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