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Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

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    Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

    Trotz Update ist keine Steuerberechnung möglich. Nach Plausibilitätsprüfung kommt Abruch 07156 keine Erläuterung vorhanden!
    Keine Widersprechenden Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendungen!!! Trotzdem keine Berechnung und noch der gleiche Fehler 071556!
    Zuletzt geändert von ; 23.02.2011, 12:41.

    #2
    AW: Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

    forensuchfunktion benutzen ;-)

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      #3
      AW: Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

      Wie schon beschrieben, kommt der Hinweis, wenn auf der Anlage VOR in der Zeile 51 erklärt wird, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter besteht und in der Zeile 54 eine Anwartschaft auf Altersversorgung verneint wird. Diese Angabe widersprechen sich, da ja ein Pensionsanspruch besteht. In der Regel ist in diesem Fall in den Zeilen 54 und 55 JA anzukreuzen.

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        #4
        AW: Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

        Hallo,

        habe auch das Problem mit dem o.g. Hinweis.

        Ich bin Beamter und als solcher hatte ich in den letzten Jahren immer eine Vorsorgepauschale von 3000 Euro. Dies ist auch immer so in der Steuerberechnung augetaucht.

        Wenn ich nun wie vorgeschlagen in den Zeilen 54 und 55 der Anlage VOR "ja" ankreuze, erscheint diese Vorsorgepauschale nicht mehr in der Steuerberechnung, findet also nicht mehr statt und der Beamtenstatus schlägt sich dort somit nicht nieder.

        Also kann der Weg nicht der Richtige sein, da ein Pensionsanspruch sicher nicht der in Zeile 54 und 55 gemeinten Anwartschaft entspricht.

        Wie ist also der Hinweis sonst zu umgehen? Oder einfach auf´s nächste Update warten? Wie kann man die Programmierer hierauf aufmerksam machen?

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          #5
          AW: Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

          hier mal lesen bzgl. der vorsorgepauschale:

          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28245

          da hat sich herauskristallisiert, das es die vorsorgepauschale so nicht mehr gibt. es zaehlen nur noch die tatsaechlichen aufwendunge, was ggf. bei freier heilfürsorge zur abschaffung der bisherigen bevorteilung durch die pauschale führt.

          mit der anwartschaft respektive pensionanspruch hat das aber nicht direkt zu tun.

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            #6
            AW: Steuerberechnung Abruch Hinweis 07156

            Oder in (ganz) Kurzfassung:

            Ab 2010 wird die Vorsorgepauschale nur noch bei der Berechnung der (monatlichen) Lohnsteuer berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden nur noch die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge berücksichtigt - auch wenn diese geringer sind, als die alte Vorsorgepauschale. Dies kann im Zweifelsfall zu Nachzahlungen führen.

            Und als Beamter:
            Im Zweifelsfall Zeilen 51, 54 und 55 jeweils mit "Ja" beantworten.

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