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    Anlage V

    Hallo hier bin ich nochmal...
    Hab auch gleich noch eine Frage. Mein Mann hat letztes Jahr 6 Garten-Grundstücke von seiner Mutter geschenkt bekommen, welche auch verpachtet sind. Nun sind meinem Mann Kosten für Grundbucheintrag, Notargebühren, Grundstückssteuern, Fahrtkosten, Besichtigungskosten u.s.w. für das Jahr 2010 entstanden. Die Einnahmen der Pacht die für 2010 sind jedoch bereits im Januar 2010 an die Mutter gegangen. Alle Rechnungen kamen dann auf den Namen meines Mannes. Wo kann man nun diese Kosten als Sonderausgaben eintragen?
    Die ersten Pachteinnahmen gab es erst 2011.
    Kennt sich jemand damit aus?
    Danke Bobbyhund
    Zuletzt geändert von Bobbyhund; 22.02.2011, 17:55.

    #2
    AW: Anlage V

    Mit Sonderausgaben hat das nichts zu tun.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht)

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      #3
      AW: Anlage V

      Ich gehe mal davon aus, dass die Schenkung notariell beglaubigt wurde. In der Urkunde steht das das Datum des Übergangs. Die durch die Übernahme und ab Zeitpunkt der Übernahme angefallenen Kosten können in Anlage V angesetzt werden.

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        #4
        AW: Anlage V

        SlashDD hat grundsätzlich Recht. Es handelt sich um Anschaffungsnebenkosten, die nicht zu Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung führen. Anschaffungskosten sind hierbei alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb/ der Schenkung stehen, eben Notar, Grundbuch....
        Sind aber weitere Kosten entstanden, die nichts mit dem Erwerb zu tun haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Neuverpachtung,.... dann liegen Werbungskosten und somit evtl negative Einkünfte vor.

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          #5
          AW: Anlage V

          Danke für die Antworten
          Bobbyhund

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