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Abbruch-Hinweis 07103

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    Abbruch-Hinweis 07103

    Die Überschrift sagt eigentlich schon alles. Diese Meldung erscheint nach Eingabe aller Daten und Übernahme und Korrektur der Werte aus dem Vorjahr. Die Plausibilitätsprüfung meldet keine Fehler. Die Steuerberechnung wird nicht durchgeführt. Die Fehlernummer ist beim Infoassistenten nicht bekannt.

    Ich bin Beamter, vh mit 2 Kindern aus 1. Ehe in der Ausbildung. Was kann dieser Fehler bedeuten?

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 07103

    Hallo,

    hier einmal der passende Text zu dem Hinweis:

    Für das am XX.XX.XXXX geborene Kind ist der Wert zum Pflegeversicherungsbeitrag (Kz 36/37.x60) größer als der Wert zum Krankenversicherungsbeitrag (Kz 36/37.x58).



    Also sollten Sie die Eintragungen zu den Krankenversicherungsbeiträgen auf der Anlage Kind überprüfen.

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 07103

      Danke, das hört sich plausibel an, denn bei meiner ältesten Tochter ist der PV Beitrag tatsächlich höher als der KV Beitrag, da beides nur als Anwartschaft läuft (sie ist in der stud. KV). Ich werde mal beide Beiträge probehalber löschen. Der Fall sollte von den Programmierern aber berücksichtigt werden.

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 07103

        Ja, vielen Dank für den Tip, das war der "Fehler". Fragt sich nur, wo ich den PV Betrag meiner Tochter jetzt eingeben soll, vielleicht beim anderen Kind? Sind immerhin fast 20 € Differenz in der Erstattung.

        Ich hoffe dann mal auf ein Update.

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis 07103

          für die Übermittlung der korrekt eingetragenen Daten (also auch so wie urspruenglich PV > KV) ans Finanzamt ist die Berechnung nicht vonnöten. da muss man auf kein Update warten, solange die Plausi nicht meckert ist erstmal alles gut.

          nur für die eigene Neugier ist die berechnung dann interessant, aber einen ungefaehren wert haben sie ja schon ermittelt.

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            #6
            AW: Abbruch-Hinweis 07103

            Ja, aber die Finanzämter bekommen im Zweifelsfall bei deren Steuerberechnung die selben Abbruch-Hinweise, die auch unter Elster ausgegeben werden...

            Damit zumindest die richtigen Werte übermittelt werden (bei Eintragungen auf der Anlage Kind wirken sich die KV- und PV-Beiträge hinterher gleich aus), würde ich vorschlagen, einfach die Zahlen für KV und PV zu vertauschen -> richtige Steuerberechnung und (in der Summe) die richtigen Sonderausgaben erklärt.

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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis 07103

              die finanzaemter duerfen ja die gleiche fehlermeldung kriegen, der sachbearbeiter wird das ja wohl einzuordnen wissen :-)

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