Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel :(

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel :(

    Hallo,

    Ich habe die Steuererklährung fast und sogut wie fertig.
    Wenn ich dann die Plausibilitäts prüfung mache, ist alles ok "keine Fehler und keine Hinweise gefunden".

    Will ich anschließend die Berechnung machen, kommt folgender Text...

    "AHW Abbruch-Hinweise
    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!"

    Wir sind zusammen veranlagt und die kinder stammen von uns beiden.
    Bei punkt 9 in der anlage Kind habe ich beides angekreuzt (also leibliches Kind bei uns beiden). und bei punkt 10 "leibliches Kind" eingetragen (weil er sonst ne Fehlermeldung bringt, und elster denkt, das das Kind adoptiert sei)

    ich bitte euch um hilfe.

    Danke schonmal im vorraus.
    Martin

    #2
    AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

    Die Zeile 10 ist falsch! Welche Fehlermeldung kommt ohne Zeile 10?

    Kommentar


      #3
      AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

      wenn ich zeile 10 rausnehme wird diese komplett rot als fehler makiert und dann sind die angaben zum Kindschaftsverhältnis unvollständig.

      Kommentar


        #4
        AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

        wurde in zeile 10 noch irgendein datum oder text eingetragen?

        es duerfen nur die beiden kreuzchen in zeile 9 da stehen.

        welche zeilen wurden auf der Anlage sonst noch angekreuzt oder ausgefuellt?

        Kommentar


          #5
          AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

          ausgefüllt auf der seite habe ich zeile 4,5,6,7,9,10.

          zeile 4 - 7 ist ja klar.
          zeile 9 sind die beiden kreuzchen bei leibliches kind/adoptivkind
          zeile 10 habe ich "leibliches kind und datum vom geburtsdatum bis 31.12.2010" eingetragen.

          wenn ich die zeile 10 wegnehme kommt wiegesagt fehlermeldung. ändere ich in der zeile das datum, bleibt die ausgehende meldung mit dem nicht plausiblen kindschaftverhältnis.

          Kommentar


            #6
            AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

            zeile 10 - Kinderschaftsverhältnis zu weiteren personen - ist bei diesem fall definitiv nicht korrekt da ist nur was einzutragen, wenn nicht beide leibliche eltern sind - aber nicht nur den text sondern auch die beiden datumsangaben rechts mit rauslöschen sonst bringt der natürlich fehler weil die drei werte zusammengehören

            falls das löschen nicht hilft würd ich empfehlen, die anlage kind nochmal rauslöschen und neu machen - kann sein das durch die plausimeldung ein löschen nicht mehr sauber erkannt wird

            Kommentar


              #7
              AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

              habe ich auch jetzt gemacht, alles noch einmal neu ausgefüllt, die anlage. kommt dennoch zu der fehlermeldung, wenn ich zeile 10 in der ersten seite weglasse

              Kommentar


                #8
                AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                dann ist irgendwo anders noch etwas eingetragen, was zu der meldung fuehrt. wurden auf seite 2 und/oder 3 der anlage Kind noch angaben gemacht?
                welche sonstige anlagen werden in der steuererklärung verwendet?
                zusammenveranlagung ist auch angewählt im hauptvordruck?

                Kommentar


                  #9
                  AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                  ich habe 2 anlagen kind, für jedes kind eine. dann habe ich noch anlage N, für jeden von uns eltern eine und die anlage vorsorge aufwand.

                  in der anlage kind habe ich auf seite eins zeile 4 bis 9 ausgewählt, wo ich in zeile 9 die zwei kreuze gemacht habe (bei beiden kindern).
                  auf seite zwei habe ich in zeile 38 das kreuzchen gesetzt (bei beiden kindern).

                  auf seite drei habe ich bei dem einen kind zeile 61, 62 und zeile 87.
                  bei dem zweiten kind habe ich auf seite 3 nur zeile 87 ausgefüllt.

                  wenn ich allerdings die beiden anlagen der kinder lösche, könnte ich die berechnung machen. wenn ich unabhängig nur eine lösche, kann ich auch keine berechnung machen. also egal welche ich lösche, geht es nicht, nur wenn ich beide rausnehme
                  Zuletzt geändert von martin3003; 24.02.2011, 21:02.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                    so. dann machen wir mal schoen das kreuzchen in zeile 38 weg.

                    (wofuer soll das gut sein, bei einer zusammenveranlagung von leiblichen eltern?)

                    und zeile 87 ohne angabe von betreuungskosten beim zweiten kind ist auch nicht wirklich richtig.

                    PS: den zweiten teilsatz muss man auch lesen in Zeile 38 und nicht nur VOLLER FREIBETRAG ;-)))

                    PPS: bei den betreuungskosten des 1. kindes reichen 61 und 62 nicht aus, der zweite elternteil muss auch erwerbstaetig sein, und dann muss man noch angeben bei welchem ehegatten wieviel von den betreuungskosten bei welcher einkunftsart abgezogen werden soll.
                    Zuletzt geändert von Falzo; 24.02.2011, 21:04.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: zusammen veranlagt, Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                      Zitat von martin3003 Beitrag anzeigen
                      in der anlage kind habe ich auf seite eins zeile 4 bis 9 ausgewählt, wo ich in zeile 9 die zwei kreuze gemacht habe (bei beiden kindern).
                      auf seite zwei habe ich in zeile 38 das kreuzchen gesetzt (bei beiden kindern).
                      Also, zwei Eltern beantragen gemeinsam die Übertragung des Kinderfreibetrags, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist. Klingt sehr logisch.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X