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Berechnung: Abbruch-Hinweis wg. Anlage VOR Basiskrankenversicherung

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    Berechnung: Abbruch-Hinweis wg. Anlage VOR Basiskrankenversicherung

    Hallo,
    ich bekomme bei der Berechnung immer folgenden Abbruch-Hinweis:
    Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung auf der 2. Seite der Anlage
    VOR ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen.

    Woran kann das liegen????

    Mein Mann und ich (verheiratet) sind pflichtversicherte Arbeitnehmer, haben ein Kind und das wars. Mein Mann ist Saisonbeding immer kurz Arbeitslos und bekommt zeitweise noch Arbeitslosengeld.

    Habe alles wie immer eingetragen. Lohnsteuerbescheinigungen wie im Original abgetippt (Zeile 24 hat nie einen Eintrag und ich habe auch nicht null eingegeben!)

    In Anlage VOR ist alles automatisch übernommen worden. Nur unsere Haftpflicht habe ich bei sonstige weitere Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

    #2
    AW: Berechnung: Abbruch-Hinweis wg. Anlage VOR Basiskrankenversicherung

    Kontrollier doch bitte einmal deine eingetragenen Werte zu den Zeilen 25 und 26 auf der Lohnsteuerbescheinigung, von euch beiden. Liegt evtl ein Zahlendreher vor oder ist das Komma an die falsche Stelle gerutscht? Der Wert zur Krankenversicherung muss in beiden Fällen größer sein als der zur Pflegeversicherung.

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      #3
      AW: Berechnung: Abbruch-Hinweis wg. Anlage VOR Basiskrankenversicherung

      Hallo,

      wenn Sie "ganz normal" gesetzlich versichert sind, müssen Sie alle Angaben zu Ihrer Krankenversicherung auf der VORDERSEITE der Anlage Vorsorgeaufwand machen. Der Hinweis hört sich so an, als ob auf der Rückseite (bei den privaten Krankenversicherungen) Eintragungen vorgenommen wurden.

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