Hallo,
ich bekomme bei der Berechnung immer folgenden Abbruch-Hinweis:
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung auf der 2. Seite der Anlage
VOR ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen.
Woran kann das liegen????
Mein Mann und ich (verheiratet) sind pflichtversicherte Arbeitnehmer, haben ein Kind und das wars. Mein Mann ist Saisonbeding immer kurz Arbeitslos und bekommt zeitweise noch Arbeitslosengeld.
Habe alles wie immer eingetragen. Lohnsteuerbescheinigungen wie im Original abgetippt (Zeile 24 hat nie einen Eintrag und ich habe auch nicht null eingegeben!)
In Anlage VOR ist alles automatisch übernommen worden. Nur unsere Haftpflicht habe ich bei sonstige weitere Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
ich bekomme bei der Berechnung immer folgenden Abbruch-Hinweis:
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung auf der 2. Seite der Anlage
VOR ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen.
Woran kann das liegen????
Mein Mann und ich (verheiratet) sind pflichtversicherte Arbeitnehmer, haben ein Kind und das wars. Mein Mann ist Saisonbeding immer kurz Arbeitslos und bekommt zeitweise noch Arbeitslosengeld.
Habe alles wie immer eingetragen. Lohnsteuerbescheinigungen wie im Original abgetippt (Zeile 24 hat nie einen Eintrag und ich habe auch nicht null eingegeben!)
In Anlage VOR ist alles automatisch übernommen worden. Nur unsere Haftpflicht habe ich bei sonstige weitere Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
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