AW: Nachzahlung trotz 10 Monate ALG?
Für alle Zweifler zum Nachlesen in den Einkommensteuerhinweisen (z.B. http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2007/hin32b.html):
Das ist also auch höchstrichterlich bestätigt.
Für alle Zweifler zum Nachlesen in den Einkommensteuerhinweisen (z.B. http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2007/hin32b.html):
Grundfreibetrag
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass wegen der in § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG angeordneten vorrangigen Anwendung des Progressionsvorbehalts des § 32b EStG auch ein z. v. E. unterhalb des Grundfreibetrags der Einkommensteuer unterliegt (>BFH vom 9.8.2001 - BStBl II S. 778).
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass wegen der in § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG angeordneten vorrangigen Anwendung des Progressionsvorbehalts des § 32b EStG auch ein z. v. E. unterhalb des Grundfreibetrags der Einkommensteuer unterliegt (>BFH vom 9.8.2001 - BStBl II S. 778).
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