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Renovierungskosten

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    Renovierungskosten

    haloo

    wo darf ich die renovierungskosten eintragen

    mfg yakisikli

    #2
    AW: Renovierungskosten

    Sonderausgaben
    Werbungskosten
    gar nicht
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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      #3
      AW: Renovierungskosten

      hab ich immer bis jetzt abgesetz , ja die lohnsteuerberatung hat es für ich gemacht

      ab 2010 will ich es jetzt selbst mit dem elster programm machen und weis nicht wo ich dir kosten eintragen muss

      vielleicht wichtig, ist dir vermietete wohnung

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        #4
        AW: Renovierungskosten

        also ev. Werbungskosten auf Anlage V

        gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Renovierungskosten

          hängt davon ab, ob Du nun Rennovierung für vermietetes Wohneigentum absetzen willst, oder Deine eigenen 4 Wände.

          Für selbst genutzte Immobilien kann man den Arbeitslohn eines Handwerkers bis zu einer Höhe von (so glaube ich) 6000 Euro absetzen. Davon gehen dann 20% = 1200 Euro ein. Am besten weist die Rechnung enthaltene Lohnkosten explizit aus.

          Anzugeben sind Rennovierungskosten im Hauptdruck Seite 3, Zeile 78. Die Überweisung der Handwerker Rechnung muss über ein Bankkonto erfolgt sein und belegt werden.

          Kommentar


            #6
            AW: Renovierungskosten

            Haloo alja

            wo werden die renovierungskosten für die vermietete wohnung und wo die selbst bewohntes haus eingetragen

            danke

            mfg yakisikli

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              #7
              AW: Renovierungskosten

              nochmal:
              vermietet Anlage V!
              selbstgenutzt: Anlage FW war einmal, aber Hauptvordruck Seite 3 ab Zeile 73,
              nur Arbeitslohn.

              Gruss Stiller
              Zuletzt geändert von stiller; 06.03.2011, 20:03. Grund: Arbeitslohn
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Renovierungskosten

                haloo

                DANKE an alle

                gruß Yakisikli

                Kommentar


                  #9
                  AW: Renovierungskosten

                  Haloo freunde

                  bin wieder dabei mein elster für 2015 auszufüllen
                  dazu hätte ich ein paar fragen zu renovierungs reperaturkosten

                  für die vermietete DG wohnung wurde anfang 2015 die Heizungspumpe (umwälzpumpe) gewechselt

                  pumpe 277,75 € und Arbeitsleistung Kundendiensmonteur 49,98 €

                  1. was darf ich wo was angeben ??

                  bei uns/für uns wurde ende des jahres auch die pumpe und das ausdehnungsgefäss gewechselt + arbeitslohn
                  pumpe 299,17 € + 80,92 € + 74,97 €
                  2. hier darf ich nur Lohnkosten angeben (74,97 €) oder ?
                  elster hauptdruck seite 3 ?

                  3. für die vermietete dg wohnung hab ich nur materialkosten
                  geschirrspüler (ist mitvermietet) selber repariert 42,50 € darf ich den betrag unter V angeben ??


                  4. haustürzylinder selber gewechselt
                  kosten 61,6 € kann ich es angeben ??


                  5. wir haben vor dem haus neu gepflastert und neue eingangstreppe
                  nur pflaster und treppe selber verlegt/betoniert
                  baggerfirma
                  zb. steht 5 std. einsatz bagger atlas 325 € +mwst da ist ja auch der fahrer dabei wie soll ich es trennen
                  wenn ich nur arbeitslohn angeben darf ?
                  kurz geschrieben
                  Materialkosten ??
                  Arbeitskosten ??

                  6. wir hatten auch fassaden - renovierungsarbeiten am haus

                  nur was ich von vorjahren weiss ist dass für uns nur personalkosten
                  und für die vermietete dg wohnung auch das material absetzbar ist
                  aber mit der pumpe bin ich mir nicht sicher

                  und wollte eben hilfe für die punkte holen

                  DANKE

                  gruß yakisikli

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Renovierungskosten

                    Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                    Haloo freunde


                    bin wieder dabei mein elster für 2015 auszufüllen
                    dazu hätte ich ein paar fragen zu renovierungs reperaturkosten

                    für die vermietete DG wohnung wurde anfang 2015 die Heizungspumpe (umwälzpumpe) gewechselt

                    pumpe 277,75 € und Arbeitsleistung Kundendiensmonteur 49,98 €

                    1. was darf ich wo was angeben ??

                    bei uns/für uns wurde ende des jahres auch die pumpe und das ausdehnungsgefäss gewechselt + arbeitslohn
                    pumpe 299,17 € + 80,92 € + 74,97 €
                    2. hier darf ich nur Lohnkosten angeben (74,97 €) oder ?
                    elster hauptdruck seite 3 ?

                    3. für die vermietete dg wohnung hab ich nur materialkosten
                    geschirrspüler (ist mitvermietet) selber repariert 42,50 € darf ich den betrag unter V angeben ??


                    4. haustürzylinder selber gewechselt
                    kosten 61,6 € kann ich es angeben ??


                    5. wir haben vor dem haus neu gepflastert und neue eingangstreppe
                    nur pflaster und treppe selber verlegt/betoniert
                    baggerfirma
                    zb. steht 5 std. einsatz bagger atlas 325 € +mwst da ist ja auch der fahrer dabei wie soll ich es trennen
                    wenn ich nur arbeitslohn angeben darf ?
                    kurz geschrieben
                    Materialkosten ??
                    Arbeitskosten ??

                    6. wir hatten auch fassaden - renovierungsarbeiten am haus

                    nur was ich von vorjahren weiss ist dass für uns nur personalkosten
                    und für die vermietete dg wohnung auch das material absetzbar ist
                    aber mit der pumpe bin ich mir nicht sicher

                    und wollte eben hilfe für die punkte holen

                    DANKE

                    gruß yakisikli
                    Hallo,
                    Du solltest besser wieder einen Steuerberater oder einen befähigten Beruf beauftragen.
                    Seit 2011 geht wieder diverses durcheinander!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                      #11
                      AW: Renovierungskosten

                      Alles was eindeutig und allein für die vermietete Wohnung gemacht bzw. ausgegeben wurde, erklärst du in der Anlage V. Soweit ich das sehe, war das wohl alles Erhaltungsaufwand.
                      Ob Materialkosten oder Arbeitslohn, spielt hierbei keine Rolle. Deine Eigenleistung zählt allerdings nur mit Null.

                      Bei allen Ausgaben, die deine Wohnung, betreffen, kannst du nur den Lohnanteil als Handwerkerleistung geltend machen, vorausgesetzt, die Rechnungen wurden unbar über dein Konto abgewickelt.

                      Alle Ausgaben, die das Haus insgesamt betreffen (wie Haustürzylinder oder vor dem Haus neu gepflastert und neue Eingangstreppe) musst du zunächst sachgerecht, in der Regel nach Wohnflächen aufteilen.

                      Der auf die vermietete Wohnung entfallende Anteil geht dann wieder komplett in die Anlage V ein, bei dir zählt wieder nur der Lohnanteil.

                      Eigentlich ist das aber alles kein Problem von ElsterFormular!
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 29.04.2016, 21:50. Grund: Rechtschreibung!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Renovierungskosten

                        hallo stiller

                        also selber im internet suchen

                        danke

                        danke charlie24
                        Zuletzt geändert von Yakisikli; 29.04.2016, 21:50.

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                          #13
                          AW: Renovierungskosten

                          Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                          hallo stiller

                          also selber im internet suchen

                          danke

                          danke charlie24
                          Bitte.
                          Es ist allein DEIN Problem, was Du für eine vermietete und selbstgenutzte Wohnung aufwendest.
                          Die Trennung Deiner Kosten haben mit ELSTER nichts zu tun.

                          Für Sparerklärungen sind Steuerberater zuständig.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Renovierungskosten

                            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                            Bitte.
                            Es ist allein DEIN Problem, was Du für eine vermietete und selbstgenutzte Wohnung aufwendest.
                            Die Trennung Deiner Kosten haben mit ELSTER nichts zu tun.

                            Für Sparerklärungen sind Steuerberater zuständig.
                            hallo stiller

                            danke nochmal

                            das wichtigste hab ich vergessen
                            hoffe das ich es fragen darf

                            seit 01.03.2015 wohnen in der dg-wohnung - unser älterster sohn,schwiegertochter und enkelin
                            ändert sich deswegen was unter Anlage V ??

                            mfg yakisikli

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Renovierungskosten

                              Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                              hallo stiller

                              danke nochmal

                              das wichtigste hab ich vergessen
                              hoffe das ich es fragen darf

                              seit 01.03.2015 wohnen in der dg-wohnung - unser älterster sohn,schwiegertochter und enkelin
                              ändert sich deswegen was unter Anlage V ??

                              mfg yakisikli
                              Hallo yakisikli,
                              Dann Binge oder Google mal - Vermietung an nahe Angehörige!
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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