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Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

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    Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

    Hallo!

    Beim Durchspielen diverser Konstellationen habe ich ein Ergebnis entdeckt, das ich mir nicht erklären kann:
    Gebe ich in Altersvorsorgebeiträge 2010 in Anlage AV Beiträge in Höhe von 250 EUR an, in Zeile 11 der Anlage AV beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen Rentenversicherung 2009 7000 EUR an und in Zeile 14 tatsächliches Entgelt 2009 7200 EUR an (etwa durch zeitweise Beschäftigung in der Gleitzone), dann wird in der Steuerberechnung eine Altersvorsorgezulage in Höhe von 93 EUR angegeben, obwohl

    7200 * 0,04 - 154 = 134 < 250

    gilt und deshalb die vollen 154 rauskommen müssten. Was hat es damit auf sich?

    #2
    AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

    Richtig wäre die Rechnung mit

    7.000,- + 7.200,- = 14.200,- * 4% = 568,- ./. 154,- = 414,- > 250,-

    Wenn Sie dann 250/414*154 rechnen kommen Sie auch auf die 93,- €, die angesetzt werden.

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      #3
      AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

      Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort! Das erklärt tatsächlich die angesetzten 93 Eur.

      Aber warum wird denn die SUMME der Beträge 7200 und 7000 zugrunde gelegt? Die sind doch gar nicht verdient worden, sondern brutto lediglich diese 7200, die wegen zeitweiser Gleitzonenbeschäftigung nur eben 7000 EUR sind i.S.d. Rentenversicherung. Das suggeriert ja, dass man das doppelte verdient hätte.

      Oder muss man das in diesem Fall dann anders in die Formularfelder eingeben?
      Zuletzt geändert von help83; 25.02.2011, 11:34.

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        #4
        AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

        Hallo,

        ich habe mir das noch mal in Ruhe durchgelesen. Es ist wirklich etwas unglücklich ausgedrückt. Es werden nämlich alle Beträge, die Sie in diesem Bereich eintragen addiert und die Summe wird dann für die Vergleichsberechnung, ob denn genug eingezahlt wurde, verwendet.

        Natürlich kommt man dann auf den ersten Blick zu dem Schluss, einzutragen, was man Brutto verdient hat und was - abweichend davon - das tatsächliche Brutto ist. Jeweils mit den Gesamtbeträgen.

        Gemeint ist hier aber ein entweder / oder. Entweder habe ich ein rentenversicherungspflichtiges Brutto oder ein tatsächliches Entgelt. Oder ich trage das rentenversicherungspflichtige Brutto ein und dann nur die Differenz zum tatsächlichen Entgelt (was allerdings wahrscheinlich zu Rückfragen führen würde).

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          #5
          AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

          Gut, dann verstehen wir uns! Allerdings die Finanzverwaltung anscheinend uns nicht.

          Mit Verlaub: Ich würde sagen, dass die Formularfeldbenennung schlichtweg FALSCH ist. Alternativ auch die Berechnung, wie mit den Variablen in den Feldern gerechnet wird. Das ist ja Ansichtssache.

          Falls das tatsächlich dann am Ende in den Finanzämtern auch so gerechnet wird, möchte ich nicht wissen, wie viele Bescheide falsch sind.

          Auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist als das rentenversicherungspflichtige, wieso sollte man dann die Zahlen addieren? Erschließt sich mir nicht ganz, meiner Ansicht nach bedarf das einer Klarstellung. Aber ich bin doch sicher nicht der erste und schon gar nicht der einzige, der dadurch verwirrt ist?

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            #6
            AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

            vielleicht doch der erste, der das mal nachrechnet...

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              #7
              AW: Anlage AV - Steuerberechnung Fehler?

              Wenn Herr Dr. Baron von Guttenberg Finanzminister wäre, müsste ich jetzt befürchten, dass er das irgendwann als seine Erkenntnis ausgibt

              Was passiert denn jetzt? Hat das jetzt jemand zur Kenntnis genommen, der das ändern kann?

              Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass dieser Fehler sich auch zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann; nämlich dann, wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass der Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug höher ist als die Prämie (die ja zu niedrig berechnet wird). Andererseits aber zieht ja die ZfA die an die Sozialversicherung übermittelten (korrekten) Daten zu Rate und gewährt die volle Prämie. (Vorausgesetzt der Steuerpflichtige macht in seinem Antrag auf Altersvorsorgezulage keine freiwilligen Angaben zum Entgelt.)

              Würde mich interessieren, was aus der "Sache" wird...

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