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Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

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    Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

    Hallo,

    versuche gerade alle Eingaben zu machen. Nur ist mir etwas unklar.

    In der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau ist in Zeile 15 ein Betrag von 5313,33 eingtragen.

    Habe von ZBFS eine Bescheinigung für Eltergeld in höhe von 5154,52 erhalten. Und von der Gesundheitskasse eine Bescheinigung für Bezug von Elterngeldersatzleistungen in höhe von 1287,00.

    Die Ersatzleistung wir ja in den Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94 eingetragen.
    Soweit so gut.
    Aber woher kommt die differenz bei Lohnsteuerbescheinigung Zeile 15 und der Bescheinigung von der ZBFS?

    Ist der Betrag von der ZBFS noch wo anders einzugeben?

    Über eine hilfe wäre ich sehr Dankbar.

    #2
    AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

    zunächst mal kommen die Ersatzleistungen nicht in den Hauptvordruck, sondern eher in Anlage N der Ehefrau, Zeile 27 (das vorliegen einer Lohnsteuerbescheinigung impliziert, das eine solche Anlage verwendung findet ;-))

    darüberhinaus ist fraglich ob das elterngeld überhaupt über den arbeitgeber gezahlt wurde (nur dann könnte es auf der LStB stehen), beantragt man das nicht eher bei der elterngeldstelle vom jugendamt und bekommt es auch von dort direkt gezahlt? die extra erhaltene bescheinigung spricht auch dafuer.

    somit ist der durch den Arbeitgeber gezahlte Betrag eine andere Leistung, das die Beträge sich ähnlich sind, ist reiner Zufall.
    Ich würde vermuten, es handelt sich um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

    Diese Zeile wird beim Abtippen der LStB ja automatisch in Anlage N uebernommen, Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind entsprechend der beiden Bescheide zusätzlich in Zeile 27 der Anlage N einzutragen

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      #3
      AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

      Hallo Falzo,

      Das klingt Plausibel und jetzt verstehe ich auch warum auf der LStB was eingetragen ist.

      Ja das Elterngeld wird von der ZBFS und nicht vom Arbeitgeber gezahlt.

      Vielen Dank für die Hilfe.

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        #4
        AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

        Bei mir ist es so, dass ich das Elterngeld (das vom Jugendamt gezahlt wurde) und das Mutterschaftsgeld (soweit es nicht vom AG sondern von der Krankenkasse gezahlt wurde) in Zeile 27 der Anlage N eingetragen habe (gesamt ca. 8.000 Euro).

        Allerdings erscheint diese Summe in der Steuerberechnung überhaupt nicht, dort wird nur das Erwerbseinkommen in Höhe der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt.

        Das kann doch nicht richtig sein, oder ???

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          #5
          AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

          das geld wird nur zur ermittlung des steuersatzes herangezogen, ist an sich jedoch steuerfrei. nennt sich progressionsvorbehalt.
          bei der berechnung der steuer sollte ein hinweis auf den progressionsvorbehalt austauchen. mehr nicht.

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            #6
            AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

            Aha, danke. Das ist dann offensichtlich dieser Hinweis:

            zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
            nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 9.108 . . . 5,0547 v.H. . . . . . 460


            Heißt das nun, dass dies die Steuersumme (460 €☺) ist, oder bedeutet
            "mit Progressionsvorbehalt", dass das Finanzamt etwas anderes berechnen wird?

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              #7
              AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

              ja, das bedeutet, das die 460 die festzusetzende steuer ist. das mit dem progressionsvorbehalt heisst nicht das das finanzamt sich was vorbehaelt ;-)

              aber natuerlich kann das finanzamt immer was anderes ausrechnen, wenn es bestimmte angaben anders sieht oder irgendwas nicht richtig erklärt wurde etc. ;-)

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                #8
                AW: Elterngeld, Muttergeld, LST-Bescheinigung Zeile 15

                Zitat von Elsteranwender Beitrag anzeigen
                Allerdings erscheint diese Summe in der Steuerberechnung überhaupt nicht, dort wird nur das Erwerbseinkommen in Höhe der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt.

                Das kann doch nicht richtig sein, oder ???
                Doch, das ist richtig, das ist irgendwo unter "unter Berücksichtigungs des progressionsvorbehaltes werden..." einbezogen.

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