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Kapitalerträge - Günstigerprüfung

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    Kapitalerträge - Günstigerprüfung

    Hallo,
    ich dachte immer, wenn ich die Günstigerprüfung für Kapitalerträge durchführen lasse, dann werden mir die Kapitalerträge bei einem Steuersatz unter 25 % entsprechend besteuert.
    Hab meine Steuererklärung erstellt und komischerweise kommt folgendes raus:

    zu versteuern nach Grundtarif: 26.643 Euro = 4.592 Euro = 17,2 %
    Kapitalerträge §32 Abs 1 EKSTG: 6.555 Euro = 1.565 Euro = ca. 24 %

    Warum rechnet Elster nicht die 6.555 auf 17,2 %??????
    Wie kommen die 1.565 Euro zustande?

    Kann mir da jemand helfen??

    #2
    AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

    Zitat von lucky-muc Beitrag anzeigen
    ich dachte immer, wenn ich die Günstigerprüfung für Kapitalerträge durchführen lasse, dann werden mir die Kapitalerträge bei einem Steuersatz unter 25 % entsprechend besteuert.
    Nein, dem ist nicht so. Die Günstigerprüfung ermittelt, ob es vorteilhafter ist, wenn die Kapitalerträge nicht mit pausch 25% sondern wie früher als ganz normales Einkommen versteuert werden. Und da greift wegen der Progression die Betrachtung des Durchschnittsteuersatzes zu kurz.

    Rechne zu den 26 Tausend zvE die Kapitalerträge hinzu, schau, wieviel Steuern dann rauskommen, und stelle fest, dass das, was mehr rauskommt eben mehr als 25% der Kapitalerträge sind.

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      #3
      AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

      eine Rechenhilfe

      http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/abgeltungssteuerrechner

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        #4
        AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

        Die Grenzsteuer ist entscheidend, die zusätzlich dann auf die Erträge anfällt. Die liegt recht schnell über 25 %. Nur unser Steuertarif macht dies nicht so schnell ersichtlich. Merkt man aber schnell mit grosser Trauer, wenn man mehr Gehalt bekommt, Sonderzahlung oder dergleichen. Dann merkt jeder was Progression heisst, und der Bissen im Mund und Freude über das "mehr" erstickt. Dies nennen wir Progression.

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          #5
          AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

          Thanks, so ein Mist.
          Na dann, haben sie weider gut an mir verdient!

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            #6
            AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

            Zitat von SlashDD
            korrekt ermittelt man den steuersatz für die günstigerprüfung in dem man den grundfreibetrag rausrechnet (2010 = 8.004 Euro)

            ergibt zvE ohne Grundfreibeitrag = 18.639 zvE auf das Steuern anfallen = 24,64 % bei 4.592 Euro Steuer, wenn dann noch Kapeinkünfte drauf kommen ist bis 25 Prozent nicht mehr viel Luft (bzw. gar keine mehr weil Kirchensteuer auch noch ne Rolle spielen kann) also ist vorliegend wohl die Abgeltungssteuer (25 Prozent) entweder insgesamt oder zumindest für den groteil der Kapitalerträge günstiger
            Für die Abwägung bei der Günstigerprüfung ist der GRENZ-Steuersatz (nicht zu verwechseln mit dem o.g. durchschnittlichen Steuersatz) relevant, da die Kapitaleinkünfte dem normalen Einkommen zugeschlagen werden. Diese Grenzbelastung kann wie folgt geschätzt werden:

            Steuer auf 26643€ zvE = 4592€
            Steuer auf 27643€ zvE (1000€ mehr) = 4895€
            Daraus folgt der Grenz-Steuersatz : (4895€-4592€)/1000€ = 30.3% (>>25% !)
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

              Hallo,

              @SlashDD:
              Deine Herangehensweise stimmt nicht.
              Denn sonst wäre bei einem zvE* von beispielsweise 20.000 Euro und niedrigen Kapitalerträgen die Günstigerprüfung schon klar positiv.
              In echt liegt die Grenze aber maximal bei kanpp unter 16.000 Euro, je nach Höhe der Kapitaleinkünfte sogar noch niedriger.

              *zvE=zu versteuerndes Einkommen (hier ausdrücklich OHNE Kapitaleinkünfte)

              @Kent:
              Für die Bestimmung des Grenzsteuersatzes gelten nicht die nächsten 1000 Euro sondern nur die nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage (also der nächsthöhere Tabellenwert). Wer mit Formeln rechnet, kann das zvE auch nur um einen Euro erhöhen (manche sagen auch Hundert), Tausend ist aber sicher zu viel.

              Der Grenzsteuersatz von 'lucky-muc' liegt übrigens bei 29,99%, das kann z.B. auf dieser Seite des BMF nachgerechnet werden: https://www.abgabenrechner.de/ekst/

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                Hallo SlashDD,

                der Grenzsteuersatz zeigt nur, ob sich eine Günstigerprüfung lohnen KÖNNTE. Liegt er über 25%, so wird die Günstigerprüfung IMMER negativ sein*. In dem Fall lohnt sich die Abgabe der Anlage KAP nicht (solange es keine anderen Gründe gibt natürlich).
                Nichts anderes wurde hier gesagt.
                Die Frage hatten wir hier (und in anderen Foren) schon zig mal, die Abgeltungsteuer ist ja nicht (mehr) neu.

                Der Soli hat damit übrigens nichts zu tun, auf jeden Euro Steuer kommen 5,5 cent Soli, so oder so (von dem Sonderfall der Nullzone und dem Milderungsbereich mal abgesehen). Daher ist es egal, ob man ihn mit betrachtet oder nicht. Bei der Kirchensteuer ist es ähnlich.

                Ich kann dir versichern, dass ich mich insbesondere mit der Anlage KAP und all' ihren Auswirkungen bestens auskenne. Ich schreibe hier im Elster-Forum auch hauptsächlich zu diesem Thema.


                >>>tabellensprünge gibt es schon ne ganze weile nicht mehr...

                Es gibt aber noch Lohnsteuertabellen, darauf bezog ich mich. Mir ging es auch nur darum, dass ein 1000 Euro-Sprung etwas zu viel ist.
                Und den Onlinerechner wollte ich auch noch unterbringen :-)

                MfG Stefan

                *wenn du das anders siehst, dann nenne doch mal Beispieldaten
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                  Hallo reckoner,

                  jetzt nur noch eine Frage:

                  Wie kommt das Elster bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer auf 1.565 Euro. Für mich ist dieser Betrag einfach nicht nachvollziehbar??.

                  Danke und Gruß

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                    #10
                    AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                    Hallo SlashDD,

                    >>>passt eben nicht für jeden fall aber gut wenn du meinst das staatssäckel freut sich und der bearbeiter der eine anlage kap weniger prüfen brauch auch

                    Dann nenn' mir doch mal ein Beispiel. Ich halte jede Wette, dass du das nicht schaffst.


                    >>>lies mal § 32d insbesondere abs. 6 satz 1 .... wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung).

                    Keine Ahnung, was das jetzt mit dem Soli zu tun haben soll.
                    Um es nochmal klarer zu formulieren: Der Soli wird sowohl auf die Abgeltungsteuer als auch auf die Einkommensteuer fällig, daher ist es kein Unterschied, ob man ihn mit betrachtet. Wenn die Steuer niedriger ist, wird auch der Soli niedriger sein (und umgekehrt). Und bei der Kirchensteuer ist es ähnlich.


                    >>>was bitte haben lohnsteuertabellen mit der abgeltungssteuer zu schaffen?

                    Es ging hier um die Ermittlung des Grenzsteuersatzes. Und dafür kann man natürlich auch eine Einkommensteuertabelle (sorry, die meinte ich natürlich) nehmen.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                      Also so schaut die Berechnung in Elster aus, soweit alles klar, nur die Höhe der Steuer auf die Kapitalerträge ist für mich nicht nachvollziehbar, wie kommen die 1.565 Euro zustande?
                      Es sind keine 25 %. Mit Soli und KiST kanns auch nichts zu tun haben.

                      Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
                      Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.039
                      Gewinne aus der Veräußerung von
                      Kapitalanlagen (ohne Aktien). . . . . . . .. . . . . . . . . . . 0
                      Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . 6.317
                      Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.356
                      abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
                      Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . -801
                      Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . .. . . . . . . 6.555
                      Berechnung der Einkommensteuer
                      zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 26.643 . . . . . . . . . . . . . . 4.592
                      zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 6.555 . . . . . . . . . . . . . . 1.565
                      dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . ........ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
                      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.311
                      Berechnung des Solidaritätszuschlags
                      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.311
                      Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . . . . . . . . . . 6.311
                      davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . 347,10

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                        #12
                        AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                        Zunächst ein Nachtrag zu meinem Beitrag: Steigerung um 1000€ sollte natürlich nur ein einfaches, leicht zu rechnendes Beispiel sein! Im Grunde ist der Grenzsteuersatz ja der Differentialquotient (mit dh->0), also die Auswirkung einer winzigen, gegen Null gehenden Änderung des Einkommens auf die Steuer... :-)
                        Im übrigen kann ich den Ausführungen von reckoner nur zustimmen.

                        Nun zur Problematik:
                        >>zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 6.555 . . . . . . . . . . . . . . 1.565

                        Wurden in KAP Zeile 52 (Angerechnete ausl. Steuern) Angaben gemacht?
                        FALLS dort etwa 73€ stehen würden, wird dies angerechnet und die Steuer so berechnet:
                        (6555€ - 4*74€)*25% = 1565€
                        (Ist nur eine Idee...)
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                          Hi Kent,

                          ich bin begeistert *g*. Korrekt, ich habe in der Anlage KAP bei ausl. Steuern 73,74 Euro eingetragen. Kannst Du mir jetzt aber noch deine Formel: 6555€ - 4*74€)*25% = 1565
                          erläutern?

                          6555 ist klar, 25 % ist auch klar, aber das 4*74??? Warum? Wie kommst du da drauf?

                          Danke
                          Lucky

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                            #14
                            AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                            Im Rahmen der Abgeltungssteuer wird nach § 32d Abs. 1 Satz 2 EStG der Anrechnungsbetrag für ausländischer Steuern bei der Bestimmung des Abgeltungsteuersatzes berücksichtigt. In der gesetzlichen Formel für den Abgeltungssteuersatz wird die anrechenbare ausländische Steuer wie folgt berücksichtigt.

                            Einkommensteuer = (Kapitaleinkünfte - 4*ausländische Steuer)/(4+Kirchensteuersatz)

                            Für Kirchensteuersatz=0 gilt dann:
                            Einkommensteuer = (Kapitaleinkünfte - 4*ausländische Steuer)*0.25
                            mfg. - Kent

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kapitalerträge - Günstigerprüfung

                              Hallo lucky-muc,

                              >>>aber das 4*74??? Warum? Wie kommst du da drauf?

                              Ich bin zwar nicht Kent, aber das kann ich dir auch erklären.

                              Da 74 Euro Steuern angerechnet wurden, werden dir halt auch 74 Euro (deutsche) Steuern erlassen. Und 74 Euro Steuern entsprechen bei 25% Abgeltungsteuersatz 296 Euro Einkünften; und genau dieser Betrag bleibt steuerfrei (genauer gesagt hast du die Steuern schon im Ausland bezahlt), du kannst ihn also von den 6555 Euro abziehen.

                              Kent hätte auch 74/25% schreiben können, vielleicht wäre es dann nachvollziehbarer gewesen.

                              Oder noch einfacher: Insgesamt zahlst du 1565+74=1639 Euro Steuern, und das enstpricht gerade 25% von 6555 Euro (Rundungsdifferenzen vernachläßigt).

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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