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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Habe bei der Eingabe der Kinderbetreuungskosten Probleme. Die Plausibilitätsprüfung ging problemlos, doch die Berechnung konnte nicht durchgeführt werden. Es kam eine Fehlermeldung, dass die Betreuungskosten zu hoch wären. Jetzt habe ich ein wenig rumexperimentiert und jetzt geht die Berechnung. Ich weiß aber nicht, ob ich es jetzt richtig gemacht habe.
    Es liegt Folgendes zugrunde.
    Zusammenveranlagung, 1 Kind (geb. 24.02.2005)
    Gesamtaufwendungen 867,00 €
    Erwerbstätigkeit von mir (Mutter): 01.01. - 31.12.
    Erwerbstätigkeit Vater: 14.06. - 31.12.
    Habe wie in den letzten Jahren die Kosten auf beide verteilt. Aber da lag wohl jetzt das Problem.
    Habe jetzt in Zeile 62 Mutter, ERwerbsätigkeit 438,00 € eingegeben.
    Zeile 67 01.01. - 31.12. 438,00 €
    Zeile 69 Vater
    Erwerbsätigkeit 14.06. - 31.12. 0,00 €
    Das ist alles. Ist das so korrekt?

    Wäre für HIlfe sehr dankbar.
    Gruß aus dem Ruhrgebiet

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    dadurch das der vater nicht das ganze jahr erwerbstaetig war, ist natuerlich nur fuer den zeitraum der doppelten erwerbstaetigkeit die kosten als werbungskosten abziehbar.

    wenn das kind aber februar 2005 geboren wurde, so kommt fuer die restliche zeit ein abzug als sonderausgaben in betracht, daher wäre mindestens beim vater noch die zeile 67 auszufuellen.

    wie man die beträge jetzt auf die angaben verteilt, liegt wohl am besten daran wer die wie gezahlt hat, ggf. teilt man die fehlenden 429 noch auf die zwei einträge beim vater auf.

    ansonsten muessen bei zusammenlebenden doppelt erwerbstaetigen auch noch die Zeile 77ff ausgefuellt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Da ein 50/50 nicht zwingend vorgeschrieben ist, würde ich es einfach anders aufteilen, evtl. nur auf die Mutter und mindestens eine 0 bei Zeile 67 einbringen.

      Kommentar

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