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Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

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    Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

    Scheitere zum wiederholten Mal mit folgendem "Fehler"-Hinweis in der Plausiprüfung und bekomme deshalb meine Steuererklärung nicht übertragen:
    "Fehler in der Steuererklärung (ERiC): Es wurden von der KV oder PV erstattete Beiträge erklärt, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt. Bitte geben Sie auch die insgesamt von der KV oder PV erstattene Beiträge an."

    Ich selbst bin Beamtin und erhalte keinerlei Beitragszuschüsse/Beitragserstattungen. Beiträge wurden wie von der priv. KV/PV betsätigt eingegeben (Zeile 31, 32, 35). Einen Krankengeldanspruch habe ich nicht.
    Also kann der Fehler wohl nur bei den Eintragungen meines Mannes liegen, welcher gesetzlich versichert ist. Habe die Daten exakt von seiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen sind sie grau unterlegt (Zeile 4, 8, 12, 15) da sie ja automatisch von der Bescheinigung übernommen werden ...

    Bei uns beiden ist Zeile 24 (steuerfreie Zuschüsse) ausgenullt.

    Habe keine Ahnung, wo der Fehler liegt. Auch finde ich kein rot markiertes Fehlerfeld!

    Krieche schon seit Stunden durchs Forum habe aber leider keinen vergleichbaren Beitrag gefunden. Kann mir jemand auf diesem Wege jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

    Hallo

    In Zeile 24 nicht ausnullen und noch mal probieren.

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      #3
      AW: Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

      Danke für den Tip - leider war der nicht von Erfolg gekrönt. Ich erhalte dieselbe Fehlermeldung wieder ...

      Gibt es noch andere Ratschläge?

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        #4
        AW: Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

        Grundsätzlich würde ich erst mal sagen ALLE Nullen auf der Lohnsteuerbescheinigung löschen - die führen oft nur zu Problemen.

        Das gleiche gilt für die Anlage Vorsorgeaufwand - auch hier alle Nullen löschen, wenn denn nichts gezahlt wurde.

        Nach der Fehlermeldung dürfte der Fehler in Zeile 23 liegen ("In Zeile 22 enthaltene Erstattungen, aus denen sich EIN Anspruch auf Krankengeld ergibt."). Dieser Bereich der Anlage Vorsrogewaufwand gilt nur für Renter und freiwillig gesetzlich Versicherte. Wenn Sie nicht zu dieser Gruppe gehören, sollten hier auch keine Eintragungen gemacht werden (auch keien Nullen).

        Ansonsten: Das gleich gilt natürlich auch für eventuell auf der Anlage Kind gemachte Angaben zur KV / PV.

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          #5
          AW: Abbruch Plausiprüfung KV/PV-Aufwendungen

          Vielen Dank!!! Habe alle Nullen gelöscht, jetzt funktioniert's!

          Der "Fehler" hat sich tatsächlich aus den Nullen gezogen und das beim Kind ... auf die Idee wäre ich so schnell nicht gekommen )

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