Meine Frau bezog 2010 ALG und hatte einen Minijob. Werbungskosten für Bewerbungen und Vorstellungskosten sind angefallen, dazu noch Fahrtkosten für den Minijob. In Anlage N lässt sich das offenkundig nicht eintragen da Einkünfte selbstständiger Arbeit fehlen. Bin nun ratlos wie ich das eingeben kann.
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Keine Ankündigung bisher.
ALG - Werbungskosten
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AW: ALG - Werbungskosten
Hallo Erbse,
auch eine ansonsten leere Anlage N ist in einem solchen Fall OK, also nur die Bewerbungskosten in Zeile 46 eintragen. Den dann folgenden (grünen!) Elster-Hinweis kann man übergehen.
Fahrtkosten zu einem pauschal (war es so?) versteuerten Minijob können nicht abgesetzt werden.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: ALG - Werbungskosten
Nicht wirklich.
für jede einzelne Bewerbung : Porto, Kopierkosten, Kosten für Fotos und Mappe, Fahrtkosten, Telefonkosten, Fax, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwendungen, . . . aufstrippen.
Ev. kann man für jede ***nachgewiesene*** Bewerbung pauschal 5,00 € (max. 52 x im Jahr) geltend machen, wenn keine weiteren/keine einzelnen Belege dabei sind. Zumindest ist das der Betrag (soweit ich weis) den das Arbeitsamt berücksichtigt. Hängt vom Bearbeiter im Finanzamt ab.
einfach mal hier lesen (goggeln!)
http://www.piloh.de/absetzen-bewerbungskosten.htmlLG MAX v S.
(Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)
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