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Bescheinigung für Riester Rente

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    Bescheinigung für Riester Rente

    Mein Anbieter für die Riester hat mir keine Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG mehr zugeschickt. Die Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an das FA habe ich bereits an den Anbieter geschickt.

    Elster verlangt in der Anlage AV die Daten für den Altersvorsorgevertrag. Soll man dort die Daten vom letzten Jahr eingeben? Natürlich mit den aktuellen Beitragszahlen!?

    In der Spalte Anzahl beigefügter Bescheinigungen...2010 erscheint dann aber die Anzahl "1". Dies lässt sich auch nicht ändern. Nun habe ich aber keine derartige Bescheinigung mehr.

    Das scheint mir alles noch nicht so ganz ausgereift. Das nennt sich dann auch noch Steuervereinfachung... Schönes neues Gesetz.

    #2
    AW: Bescheinigung für Riester Rente

    korrekt - im Übrigen entfällt nur die Bescheinigung nach § 10a EStG

    Auszug aus dem BMF-Schreiben:
    Der Anbieter hat den Zulageberechtigten über die erfolgte Datenübermittlung in der Bescheinigung nach § 92 EStG zu informieren.

    d.h. die Bescheinigung nach § 92 EStG gibts weiterhin und da stehen auch alle notwendigen Infos drin

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      #3
      AW: Bescheinigung für Riester Rente

      Habe das selbe Problem und die Antwort lässt bei mir auch noch Fragen offen. Mein Anbieter hat die Daten übermittelt und mir wurden nur "Bescheinigungen für meine Unterlagen" geschickt. Wenn ich in Anlage AV die aktuell Daten eintrage, füllt Elster auch direkt "Anzahl beigefügter Bescheinigungen" mit 1 wie beschrieben aus. Und laut Elster Anschreiben werden auch Anlagen aufgeführt. Da ich auf Papierversand verzichten wollte und die Daten mittels Zertifikat signieren wollte, frage ich mich, ob mein Antrag überhaupt bearbeitet wird, wenn das Finanzamt nachher auf Anlagen wartet, welche nicht schicke, da ich eh keine besitze... Habe in einem anderem Forum gelesen, das man die Anlage bei Datenübermittlung gar nicht ausfüllen muß, da die Daten dem Finanzamt ja vorliegen, aber das finde ich auch etwas gewagt... Habe meiner Steuererklärung seit zwei Wochen und hänge an dem Punkt fest...

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        #4
        AW: Bescheinigung für Riester Rente

        die eintragung wird von elster nur der vollständigkeithalber benötigt um die steuer berechnen zu können, kann ja sein das nicht die zulage sondern der sonderausgabenabzug günstiger ist. reich doch einfach die bescheinigung nach § 92 EStG ein, wenn was einreichen willst. Bisher sind eh noch keine Daten für die Bearbeiter verfügbar. Damit ist erst im Laufe des Monats März zu rechnen. Für die Abgabe der Erklärung ist das doch aber unkritisch. Wenn das Amt noch nen Nachweis sehen will werden die sich schon melden, falls dies einfach rausschmeissen steht das dann im Bescheid, dann macht man halt im Nachgang nen Einspruch. Aber in den meisten Fällen ist eh die Zulage günstiger und die Bescheinigung wird dann eh nicht benötigt.

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