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Krankenkassen Selbstbehalt

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    Krankenkassen Selbstbehalt

    Hallo,

    ich bin neu hier und verzweifel gerade an meiner Steuer. Hab bei meiner Krankenkasse einen Selbstbehalt Tarif und 2010 auch etwas erhalten. Nun meine Frage, wo muss ich diesen Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Bin ich mit der Zeile 16 richtig?

    Vielen Dank.

    Binki80

    #2
    AW: Krankenkassen Selbstbehalt

    erhalten bedeutet sicher ne art bonus wegen des tarifs der muss als erstattung von beiträgen angegeben werden
    soweit es sich um ne gesetzliche krankenversicherung handelt wären die zeilen 16 + 17 in der der anlage vorsorgeaufwand die richtigen

    soweit man dann wirklich selbstbehalte zu tragen hat sind das außergewöhnlichen belastungen

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      #3
      AW: Krankenkassen Selbstbehalt

      Beitragsrückerstattungen wie Prämienzahlungen nach § 53 SGB V bei Wahltarifen und Bonuszahlungen nach § 65a SGB V für gesundheitsbewusstes Verhalten kommen bei gesetzlich Versicherten in Zeile 16. Ist man normaler Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld, bleibt die Zeile 17 leer! Zeile 17 ist nur auszufüllen, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

      Eine Beitragserstattung mindert grundsätzlich den abzugsfähigen KV-Betrag im Erstattungsjahr. Wenn durch diese Beitragsrückerstattung die Versicherungshöchstgrenze von 1900€ bzw. 2800€ unterschritten wird, können Beiträge zu anderen Versicherungen (Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht) steuerlich wirksam werden.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Krankenkassen Selbstbehalt

        Vielen Dank für eure Antworten.

        Zu § 65a SGB V für gesundheitsbewusstes hätte ich noch eine letzte Frage. Heißt dass, wenn ich an einem Präventionskurs teilgenommen habe und dieser von der Kasse bezuschusst wurde, muss dies mit in die Steuererklärung?

        LG

        Binki80

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          #5
          AW: Krankenkassen Selbstbehalt

          Dass ein reiner Zuschuss zu einem Kurs als Erstattung betrachtet wird, glaube ich nicht. Sicher bin ich mir aber nicht. Im Zweifel besser bei der Krankenkasse nachfragen. Die Krankenkasse ist eigentlich verpflichtet, für jeden Versicherten die eingezahlten Beiträge und die Erstattungen an die Finanzverwaltung zu melden. Von dieser Datenübertragung muss die Krankenkasse dem Versicherten eine Kopie zustellen. Darin sollte dann auch die Höhe der Erstattungen stehen.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Krankenkassen Selbstbehalt

            zuschüsse zu nem kurs sind keine beitragsrückerstattungen sondern zuschüsse für ne in anspruch genommene leistung die ja auch geld kosten, von daher wären diese bei den agB abzusetzen, soweit der kurs als agB beantrag würde

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              #7
              AW: Krankenkassen Selbstbehalt

              Vielen Dank für die schnellen Antworten. Wünsche noch einen schönen Abend.

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                #8
                AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                Hallo,

                ich bin gesetzlich versichert und habe bei meiner Krankenkasse einen Selbstbehalttarif gewählt und auch eine Erstattung (per Überweisung auf mein Konto) in dem Selbstbehalttarif für 2010 erhalten.

                Muss ich die Erstattung bei der Steuererklärung für 2010 angeben? Falls ja, was hat das für Auswirkungen auf die Berechnung?

                Gruß

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                  #9
                  AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                  ja sicher muss die erstattung angegeben werden, insoweit wurde ja der kv-beitrag gemindert und somit darf auch nur der geminderte betrag steuerlich als beitrag abzug finden - was das für auswirkungen hat wird sich dann nach ner neuen steuerberechnung schon zeigen. die steuerlast wird dadurch sicher höher werden bzw. die erstattung weniger

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                    #10
                    AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                    Hallo,

                    vielen Dank für die Antwort. Ich habe meine Steuer für 2010 schon erklärt und auch meinen Steuerbescheid für 2010 schon erhalten. Darüber hinaus ist der BEscheid auch schon rechtskräftig (mehr als ein Monat her dass ich den Bescheid erhalten habe).

                    Ich habe meine Steuererklärung per Elster gemacht. Was muss ich tun um das nachzumelden?

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                      #11
                      AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                      @Rolf80
                      Ich würde erst mal in ElsterFormular den alten Datensatz der übermittelt wurde öffnen, unter Datei "Steuererklärung kopieren" benutzen, damit man im Vordruck unter Anlage Vorsorgeaufwand die Erstattung einträgt und eine Berechnung durchführt.

                      In einigen Fällen wird nämlich trotz der Erstattung ein Sonderausgabenabzug nach "altem Recht" auf Grund einer Günstigerprüfung durchgeführt. Ist der Sonderausgabenabzug unverändert (zum Bescheid vom Finanzamt), ist auch nichts zu veranlassen.

                      Sollte eine Auswirkung vorliegen, kann man in einem einfachen Schreiben unter seiner Steuernummer im Bezug auf den Einkommensteuerbescheid 2010 vom xx . xx . xx auf die Erstattung der Krankenkasse i.H.v. x € am xx . xx . xx hinweisen und um Änderung bitten.

                      Änderungen zu Ungunsten des Steuerzahlers sind auf seinen eigenen Antrag hin auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist möglich.

                      Spätestens wenn das Finanzamt von der Krankenkasse informiert wird und eine Auswirkung erkennt, kann es auf Grund einer "neuen Tatsache" den Bescheid ändern. Weitere Maßnahmen (Anschreiben von Buß- oder Strafsachenstellen) sind je nach steuerlicher Relevanz nicht ausgeschlossen.

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                        #12
                        AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                        Hallo,

                        vielen Dank für die Rückmeldung.

                        Eine Frage habe ich noch: Ich habe die Erstattung für 2010 erst in 2011 erhalten (sogar zeitlich nachdem ich meinen Steuerbescheid erhalten habe). Heisst es dann nicht auch dass ich die Erstattung für 2010 erst in der Steuererklärung für 2011 angeben muss (da die Erstattung, d.h. der Geldfluss in 2011 erfolgte)?
                        Zuletzt geändert von Rolf80; 14.06.2011, 15:07.

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                          #13
                          AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                          Hallo Rolf80,

                          die Kassen sollten das auch so bescheinigen, die Erstattung in dem Jahr wo sie erfolgt ist.
                          Also wenn du dann deine Steuererklärung für 2011 machst, muss der Betrag mit angegeben werden.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                            wann gab es denn die besagte erstattung? bereits in 2010 oder erst jetzt in 2011?

                            wenn letzteres der fall ist, gehört dies in die steuererklärung für 2011...

                            edit: huch da hab ich wohl die letzten beiträge überlesen... die farge nach dem wann hat sich ja schon erledigt und holzgoe hat das ja auch bereits geschrieben.
                            Zuletzt geändert von Falzo; 14.06.2011, 22:06. Grund: was überlesen...

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                              #15
                              AW: Krankenkassen Selbstbehalt

                              Hallo,

                              ich bin etwas am rumrätseln.
                              Ich habe ebenfalls so einen Selbstbehalt Tarif bei einer GKV. Wenn alles gut läuft kriegt man bis zu 600 Eur rückerstattet, wenn was unerwartetes passiert zahlt man im worst case 300 Euro nach.
                              Soweit so gut, wo die "Prämie" eingetragen werden muss habe ich verstanden, aber für den Fall einer Nachzahlung an die GKV von z.b. 200 Euro, wo wird die eingetragen?
                              Zuletzt geändert von floppy; 07.02.2013, 23:37.

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