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Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

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    Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

    Habe mal eine Frage undzwar weiss ich nicht was ich beim Betragsfeld "Öffentliche Verkehrsmittel" eingeben soll.

    Soll ich die Kosten für meine Umweltkarte also Januar-November:11x71Euro und Dezember :1x57 Euro also insgesamt 849Euro eintragen oder soll ich das trotzdem über die Pauschale also Kilometeranzahl xTage x Satz berechnen, wenn ja welchen Satz?Den für PKW also 0,30 Cent?Man liest ja überall was anderes.

    Danke schonmal für die Hilfe.

    #2
    AW: Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

    beides eintragen.

    Das Programm nimmt die für dich günstigere Alternative.

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      #3
      AW: Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

      Danke für die Antwort Petzer aber welchen Satz nimmt man denn da?Die 30Cent pro Kilometer wie beim PKW?

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        #4
        AW: Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

        Hallo pwe1982,

        welchen Satz nimmt man denn da?Die 30Cent pro Kilometer wie beim PKW?
        Die 30 cent werden niemals eingetragen, den Betrag kennt Elster schon (und auch das Finanzamt) :-)

        In Zeile 36 oben trägst du die Tage sowie die Kilometer ein, und in "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" deine Kosten für die Fahrkarten.

        Aus den erstgenannten Angaben wird dann automatisch der auf den öffentlichen Verkehr entfallende Betrag errechnet und mit den direkt angegebenen Kosten verglichen (Günstigerprüfung). Als Werbungskosten gilt dann der höhere Betrag (in der Regel, es gibt Ausnahmen, insbesondere eine Höchstgrenze).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

          Hallo Stefan, vielen Dank für die Antwort, da ergibt sich dann gleich das nächste Problem.Hab keine regelmäßige Arbeitswoche also 5 oder 6, das variiert stark, was soll ich da nun eintragen?Habe insgesamt 238 Tage gearbeitet.Hatte vorhin gelesen das man bei einer 5 Tage Woche 230 schreibt und bei einer 6 Tage Woche 280 und das wenn es die Anzahl der Tage bei einer 5Tage Woche größer ist als 230 das Finanzamt dann einen Nachweis haben will,stimmt das?Wär jetzt kein Problem nur ist das wieder mit viel Aufwand verbunden.

          Kann mir da jemand weiterhelfen?Vielen Dank

          Und tut mir leid das ich so viel Frage aber das ist mein "erstes Mal"

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            #6
            AW: Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel

            Hallo,
            also wenn du 6 Tage Arbeitswoche ankreuzt und dann deine korrekten Arbeitstage 238 einträgst, wird kaum jemand nachfragen.
            Auch bei 5 Tage Arbeitswoche sollte 238 Tage statt pauschal 230 noch im Limit liegen.

            Tschüß

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