Hallo!
Nach einem Arbeitgeberwechsel habe ich mich entschieden meinen Entgeltumwandlung bei einer Pensionskasse privat weiterzuführen. Bei dem neuen Arbeitgeber besteht keine bAV (insbesondere auch keine Entgeltumwandlung). Ein Zulagenförderung besteht nicht.
Kann ich die Beiträge an die PK (aus meinem Nettoverdienst) geltend machen, und wenn ja wo im Formular und mit welchen Angaben?
Falls ja, nach welchem Paragraphen(§ 3 Nr. 63 EStG deckt m.M. nach nur Beiträge, die durch den Arbeitgeber abgeführt wurden)?
Vielen Dank im Voraus,
Helge Ramthun
Nach einem Arbeitgeberwechsel habe ich mich entschieden meinen Entgeltumwandlung bei einer Pensionskasse privat weiterzuführen. Bei dem neuen Arbeitgeber besteht keine bAV (insbesondere auch keine Entgeltumwandlung). Ein Zulagenförderung besteht nicht.
Kann ich die Beiträge an die PK (aus meinem Nettoverdienst) geltend machen, und wenn ja wo im Formular und mit welchen Angaben?
Falls ja, nach welchem Paragraphen(§ 3 Nr. 63 EStG deckt m.M. nach nur Beiträge, die durch den Arbeitgeber abgeführt wurden)?
Vielen Dank im Voraus,
Helge Ramthun
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