Hallo,
ich verzwiefel hir gerade.. Ich habe letztes jahr komplett von meinem Ehepartner getrennt gelebt. Unsere Kinder lebten das ganze jahr bei mir, Kindergeld wurde auch an mich ausgezahlt. Ich bin berufstätig, unsere Kinder gehen in den Kindergarten. Der Kindesvater lebt wo aderes und ist Arbeissuchend.
Es ist ja richtig das ich im Mantelbogen den Ehpartner angeben muss. Auch getrennte Veranlagung habe ich gewählt. Zeile 95 und 96 im Mantelbogen habe ich mit 100 % gefüllt.
In der Anlage Kind habe ich die Übertragung in Zeile 39 gewählt.
Kindergeld zu 100 % angegeben.
Die Betreuungskosten als Kindesmutter, wg Erwerbstätigkeit zu 2/3 durch Abzug von Einkünften aus Nichtselbständiger Abreit angegeben.
Es bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile vom 01.01.2010-31.12.2010. Das Kind gehörte zu meinem Haushalt vom 01.01.2010-31.12.2010.
Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt 100 %
Auch bei den zusätzlichen Angaben zu Steuerberechnung habe ich eingetragen das der Anteil zu 100 % von mir anzurechenn ist.
Folgende Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Aufteilung der Steuerermäßigung nach § 34 f EStG aber keine berücksichtigungsfähigen Kinder erklärt.
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
EHW Elster-Hinweise
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Für das am geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Bei den Kinderbetreuungskosten für ein Kind wurde ganzjährig kein gemeinsamer Haushalt erklärt. Bitte prüfen.
Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.
ich verzwiefel hir gerade.. Ich habe letztes jahr komplett von meinem Ehepartner getrennt gelebt. Unsere Kinder lebten das ganze jahr bei mir, Kindergeld wurde auch an mich ausgezahlt. Ich bin berufstätig, unsere Kinder gehen in den Kindergarten. Der Kindesvater lebt wo aderes und ist Arbeissuchend.
Es ist ja richtig das ich im Mantelbogen den Ehpartner angeben muss. Auch getrennte Veranlagung habe ich gewählt. Zeile 95 und 96 im Mantelbogen habe ich mit 100 % gefüllt.
In der Anlage Kind habe ich die Übertragung in Zeile 39 gewählt.
Kindergeld zu 100 % angegeben.
Die Betreuungskosten als Kindesmutter, wg Erwerbstätigkeit zu 2/3 durch Abzug von Einkünften aus Nichtselbständiger Abreit angegeben.
Es bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile vom 01.01.2010-31.12.2010. Das Kind gehörte zu meinem Haushalt vom 01.01.2010-31.12.2010.
Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt 100 %
Auch bei den zusätzlichen Angaben zu Steuerberechnung habe ich eingetragen das der Anteil zu 100 % von mir anzurechenn ist.
Folgende Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Aufteilung der Steuerermäßigung nach § 34 f EStG aber keine berücksichtigungsfähigen Kinder erklärt.
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
EHW Elster-Hinweise
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Für das am geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Bei den Kinderbetreuungskosten für ein Kind wurde ganzjährig kein gemeinsamer Haushalt erklärt. Bitte prüfen.
Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.
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