Hallo,
ich habe eine Frage an die Erfahrenen hier:
Ich bin Angestellte in einem Betrieb, mein Mann ist seit Jan. 2010 selbständig. Seine Ausgaben waren 2010 recht hoch und die Einnahmen sehr gering (unter 17.500 Euro - es ist also keine EÜR nötig).
Als wir beide noch Angestellte waren, genügte ja die Abgabe einer zusammenveranlagten Einkommenssteuererklärung.
Aber wie ist das jetzt?
Fülle ich für 2010 die Einkommenssteuererklärung nur für mich aus und die Umsatzsteuererklärung für meinen Mann? Er war 2010 umsatzsteuervoranmeldungspflichtig.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für eine klärende Antwort.
Schöne Grüße
Sobi
ich habe eine Frage an die Erfahrenen hier:
Ich bin Angestellte in einem Betrieb, mein Mann ist seit Jan. 2010 selbständig. Seine Ausgaben waren 2010 recht hoch und die Einnahmen sehr gering (unter 17.500 Euro - es ist also keine EÜR nötig).
Als wir beide noch Angestellte waren, genügte ja die Abgabe einer zusammenveranlagten Einkommenssteuererklärung.
Aber wie ist das jetzt?
Fülle ich für 2010 die Einkommenssteuererklärung nur für mich aus und die Umsatzsteuererklärung für meinen Mann? Er war 2010 umsatzsteuervoranmeldungspflichtig.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für eine klärende Antwort.
Schöne Grüße
Sobi
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