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Steuerberechnung Abbruch-Code

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    Steuerberechnung Abbruch-Code

    Hallo,
    ich habe bei der Steuerberechnung innerhalb des Elster-Formulars den Abbruch-Hinweis 07147 bekommen. Was verbirgt sich dahinter ?

    Gruß

    #2
    AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

    Hallo,

    wie bereits in mehreren anderen Beiträgen erläutert, hier der Fehlertext zu der Nummer:

    "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen / Pflegepflichtversicherungen. "

    Diese Woche kommt aber auch noch ein Update, mit dem dann die Texte auch direkt bei der Steuerberechnung mit angezeigt werden - und nicht mehr nur die Nummern.

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      #3
      AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

      Danke !!

      Gruß

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        #4
        AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

        Ich bekomme ebenfalls die Fehlermeldung, allerdings trifft die beschriebene Ursache bei mir nicht zu: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 25 + Zeile 26 ist größer als Zeile 24, somit ist der Betrag aus Zeile 24 offensichtlich unter 50 Prozent.

        Zusätzlich bekomme ich bei der Berechnung noch den folgenden Hinweis:
        EHW Elster-Hinweise
        Es sind ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre eingegeben worden. Diese sind programmtechnisch ermäßigt besteuert worden. Ihr Finanzamt kann nach Prüfung hiervon abweichen, soweit die Voraussetzungen nicht vorliegen.

        Den ermäßigt zu besteuernden Arbeitslohn habe ich zwar bekommen. Wäre nett, wenn ELSTER trotzdem weiterrechnen würde. Wenn mein Finanzamt das dann anders sehen sollte, steht das ja auf einem anderen Blatt.

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          #5
          AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

          Zitat von pek Beitrag anzeigen
          Zusätzlich bekomme ich bei der Berechnung noch den folgenden Hinweis:
          EHW Elster-Hinweise
          Es sind ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre eingegeben worden. Diese sind programmtechnisch ermäßigt besteuert worden. Ihr Finanzamt kann nach Prüfung hiervon abweichen, soweit die Voraussetzungen nicht vorliegen.

          Den ermäßigt zu besteuernden Arbeitslohn habe ich zwar bekommen. Wäre nett, wenn ELSTER trotzdem weiterrechnen würde. Wenn mein Finanzamt das dann anders sehen sollte, steht das ja auf einem anderen Blatt.
          Das ist nur ein Hinweis für die Anerkennung, EF rechnet damit. In der Berechnung wird dann die sog. Fünftelregelung angewendet, dokumentiert als
          .... zu versteuern nach § 34 Absatz 1 EStG ....

          Der ermäßigt zu besteuernde Lohn sollte in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr.19 vom Arbeitgeber bestätigt werden.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

            Danke für die Info. Da habe ich tatsächlich zwei Dinge miteinander vermischt.

            Trotzdem das Problem mit dem Abbruch-Hinweis 07147:
            Ich habe gegoogelt und eine Info vom Bundesministerium der Finanzen (11.02.2011) gefunden: Es gibt offensichtlich falsch ausgestellte Lohnsteuerjahresbescheinigungen. Dort sind unter Nummer 25 und 26 die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge aufgeführt. Korrekt sei die Aufführung der kompletten Beträge, d.h. AG- plus AN-Anteil.

            Wenn ich die Beträge entsprechend von Hand addiere und in ELSTER eintrage, passt alles - soweit ich das beurteilen kann ...

            Jetzt muss ich mich vermutlich um eine korrekte Lohnsteuerjahresbescheinigung bemühen, damit ich die Steuererklärung dann korrekt abgeben kann.

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              #7
              AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

              Die Fälle falsch ausgewiesener Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den LStB sollen jetzt (!) maschinell von der FA-Software erkannt und automatisch korrigiert werden. Das Finanzamt berücksichtige dann die geleisteten Beiträge in der vollen (richtigen) Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Laut BMF ist es damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke zusenden.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                Dann ist also alles ok. Außer, dass ich im ElsterFormular andere Werte eingeben muss als auf der LStB stehen.
                Oder wird ElsterFormular auch noch angepasst?

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                  Oh, das kann ich nicht vorhersagen, womit uns die Entwickler beim nächsten Update (evtl. diese Woche) überraschen werden...
                  Ich würde die korrigierten, richtigen Werte übermitteln, dann kann man bei der Bescheidabholung besser vergleichen.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                    Da das ELSTER-Formular grds. die gleichen Berechnungen anstellt, wie die Finanzämter, sollte demnächst auch eine Vesion kommen, die das automatisch bereücksichtigt. Das setzt allerdings voraus, dass auch die Software der Finanzämter angepasst wird. Immerhin hat der Bundestag diese Regelung letzte Woche "spontan" beschlossen - nachdem vorher die Arbeitgeber dazu aufgefordert wurden, sämltiche Lohnsteuerbescheinigungen zu korrigieren.

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                      #11
                      AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                      . . . und uns Fahrenschon geht eben von dieser neuen Software aus:
                      http://www.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/2011_060/index.htm
                      Mit freundlichen Grüßen
                      gez. D. Cremer

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                        Hallo,
                        auch ich bekomme heute die Fehlermeldung, dass die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse (wohl aus Zeile 24 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen (was soll'n das eigentlich sein?) und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen (wohl Zeilen 24 plus 25) übersteigen würde.
                        Rechnerisch und faktisch stimmt das aber nicht, was ja wohl in erster Linie daran liegt, dass die AN einen höheren Beitrag zur gesetzlichen KV zu leisten haben als der AG. Rechnerisch ist die Summe der Zeilen 25 und 26 auch höher als der Eintrag in Zeile 24.
                        Passiert da nun noch was? Gibt's ein Update?
                        Danek und Tschö
                        Bismarck-Stomper

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung Abbruch-Code

                          hier gibt es x threads zu dem thema. einfach mal schauen.
                          es haengt davon ab, ob man zB freiwillig gesetzlich versichert ist und was der arbeitgeber richtig oder falsch in den zeile 25 und 26 der LStB eingetragen usw.

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