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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo, ich hoffe es kennt sich jemand mit folgendem Problem aus:
    Ich lebe im Haushalt meines Partners und habe 2010 und 2009 nicht viel verdient. Im Elsterformular "Anlage Unterhalt" fand ich folgende Ausführungen in der Anleitung:

    "Der Betrag von 8.004 € erhöht sich um die für die unterhaltsberechtigte Person geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung, soweit Sie diese nicht bereits als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können. Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft). In diesen Fällen können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.
    Gehört die unterhaltene Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen. Insoweit sind keine Zahlungsbelege erforderlich. "

    Heist das also, er kann mich als außergewöhnlich Belastung mit dem Betrag von 8004€ absetzen, ohne Belege einzureichen?????

    Noch eine Frage:
    Bei der Angabe des Einkommens der unterstützen Person kann ich 2009 noch Sozialversicherungsbeiträge, Krankenkassenbeiträge und Werbungskosten absetzen. In 2010 gibt es nur noch abzusetzende Werbungskosten. Wo kann ich Sv Beiträge absetzen?

    Vielen Dank im Voraus.
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