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Kirchensteuer Mantelbogen

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    Kirchensteuer Mantelbogen

    für 2010:
    In Zeile 46 trägt man die KiSt der LStBesch. ein, das ist klar.

    Kommt dort auch die KiSt vom EKStBescheid f. 2009 (in 2010 erhalten) rein?
    2009 wurde keine KiSt f. KAP-Erträge von Bank einbehalten nur Abgeltungsteuer.

    Wenn nein, muss man dann evtl. eine Differenz zusätzlich unter "2010 erstattet" eintragen?

    Danke für Hilfen!

    #2
    AW: Kirchensteuer Mantelbogen

    Hallo,

    in der Zeile 46 geben Sie unter "in 2010 gezahlt" alle Kirchensteuerbeträge an, die Sie in 2010 gezahlt haben (ohne Kirchensteuer auf Kapitalerträge). In Ihrem Fall also die Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung und ggf. die KirchensteuerNACHZAHLUNG aus dem Bescheid 2009 (denn die wurde dann ja in 2010 bezahlt).

    In dem Feld "in 2010 erstattet" müssten Sie die Kirchensteuer eintragen, die Sie lt. Einkommensteuerbescheid 2009 ERSTATTET bekommen haben.

    (Aus Ihrem Beitrag kam leider nicht so genau heraus, ob Sie für 2009 nachzahlen mussten oder etwas erstattet bekommen haben.)

    Wichtig bei den Werten aus dem Bescheid: gemeint ist immer das, was "unterm Strich" raus kommt, nicht das, was unter "Festgesetzt wird" steht.

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      #3
      AW: Kirchensteuer Mantelbogen

      Sabre: vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Es handelte sich um eine Nachzahlung, die durch nicht einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge entstand.
      Das steht dann auch im Bescheid auf Seite 2 unter: "Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach ...". Dort steht etwas mehr als vorne auf Seite 1 "zuwenig gezahlt".
      Deshalb auch meine Frage, ob man diese Differenz unter "erstattete" eintragen muss.

      Weil in Zeile 46 steht "soweit nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer gezahlt wurde", frage ich nur, ob das auch für die Nachzahlung gilt.

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        #4
        AW: Kirchensteuer Mantelbogen

        Zitat von ElsterSeiDank Beitrag anzeigen
        Deshalb auch meine Frage, ob man diese Differenz unter "erstattete" eintragen muss.
        Wenn Sie INSGESAMT nachzahlen mussten, müssen Sie auch nichts unter "erstattet" eintragen. Addieren Sie einfach die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Zahlen unter "demnach zuwenig gezahlt" aus dem Bescheid.

        Nebenbei:
        Die Nachzahlungen / Erstattungen, die aus älteren Einkommensteuerbescheiden stammen, werden vom Finanzamt auch automatisch berücksichtigt (Stand: NRW). Da werden dann maschinell die Eintragungen aus der Lohnsteuerbescheinigung und die bekannt Nachzahlungen / Erstattungen berücksichtigt. Damit überlassen Sie dann dem Finanzamt die Entscheidung, ob diese Kirchensteuernachzahlung als Sonderausgabe angesetzt werden kann oder nicht.

        Um im Elster-Formular die Abbruchhinweise weg zu bekommen, müssen Sie daher nur die (aufgerundete) Kirchensteuer von der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.

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          #5
          AW: Kirchensteuer Mantelbogen

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Wenn Sie INSGESAMT nachzahlen mussten, müssen Sie auch nichts unter "erstattet" eintragen. Addieren Sie einfach die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Zahlen unter "demnach zuwenig gezahlt" aus dem Bescheid.

          Nebenbei:
          Die Nachzahlungen / Erstattungen, die aus älteren Einkommensteuerbescheiden stammen, werden vom Finanzamt auch automatisch berücksichtigt (Stand: NRW). Da werden dann maschinell die Eintragungen aus der Lohnsteuerbescheinigung und die bekannt Nachzahlungen / Erstattungen berücksichtigt. Damit überlassen Sie dann dem Finanzamt die Entscheidung, ob diese Kirchensteuernachzahlung als Sonderausgabe angesetzt werden kann oder nicht.

          Um im Elster-Formular die Abbruchhinweise weg zu bekommen, müssen Sie daher nur die (aufgerundete) Kirchensteuer von der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.
          Sabre: Danke!

          Für die Berechnung wäre es halt interessant ...

          Wissen Sie zufällig, ob dieser in Zeile 46 in Klammern stehende Hinweis "(... als Zuschlag zur ...)" nur für die 2010 von Bank einbehaltene KiSt gilt oder auch für die im Bescheid 2009 stehende KiSt (die auf Kapitalerträge)?

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            #6
            AW: Kirchensteuer Mantelbogen

            Wenn man genau nach dem Gesetzeswortlaut geht müsste es vereinfacht ausgedrückt so sein:

            Alle Kirchensteuern, die auf Kaptialerträge entfallen, die mit 25% versteuert wurden, können NICHT als Sonderausgaben angesetzt werden.

            Wurden die Kapitalerträge im 2009er Bescheid also mit 25% versteuert, dürfen die Kirchensteuerzahlungen nicht berücksichtigt werden. Wurden die Kapitalerträge allerdings mit dem allgemeinen Steuersatz besteuert (Günstigerprüfung), können sie auf jeden Fall als Sonderausgaben angesetzt werden.


            Problem in der Praxis:
            Die festgesetzte Kirchensteuer 2009 berechnet sich aus der Kirchensteuer, die auf Ihre Kapitalerträge entfällt UND aus der Kirchensteuer, die auf alle anderen Einkünfte entfällt. Das gleiche gilt natürlich auch für die Nachzahlung. Wenn Sie die ganze Nachzahlung den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen, müssten Sie ja davon ausgehen, dass die festgesetzte Kirchensteuer für ALLE anderen Einkünfte genau so hoch ist, wie die im Laufe des Jahres einbehaltene Kirchensteuer.

            MEINE Meinung dazu ist: da man die Kirchensteuer eh nicht "vernünftig" auseinander rechnen kann, würde ICH für die Berechnung den ganzen Nachzahlungsbetrag bei den Sonderausgaben mit eintragen. Aber natürlich kann man auch genau anders herum argumentieren - Sie sehen: schwieriges Thema.

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              #7
              AW: Kirchensteuer Mantelbogen

              Sabre: wieder vielen Dank für Ihre viele Mühe - und Geduld!

              Ich werde vorsichtshalber nur die KiSt der Anlage N eintragen - und damit auch berechnen lassen.
              Wenn das FiAmt durch die automatische Einfügung auch der Nachzahlung mehr einträgt, wäre es ja nicht zu meinem Schaden. Wenn nicht - weil es nicht sein darf -, dann stimmt meine Berechnung ja wieder.

              Danke noch einmal für Ihre Geduld!

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                #8
                AW: Kirchensteuer Mantelbogen

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                da man die Kirchensteuer eh nicht "vernünftig" auseinander rechnen kann
                Stimmt nicht. Im Bescheid wird weiter hinten unter "Berechnung der Kirchensteuer" zuerst die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer berechnet und dann die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge. Relevant ist die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer.
                Wenn sich nun beispielsweise hier im Vorjahr 500 EUR ergaben, laut Lohnsteuerkarte aber im Vorjahr 450 EUR Kirchensteuer einbehalten wurden, dann musste man den Differenzbetrag von 50 EUR nachzahlen und darf in der Einkommensteuererklärung des aktuellen Jahres den Differenzbetrag von 50 EUR zusätzlich zu der im aktuellen Jahr laut Lohnsteuerkarte einbehaltenen Kirchensteuer als gezahlte Sonderausgaben angeben (für 2014: Zeile 42 im Mantelbogen).

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer Mantelbogen

                  ..und jetzt ist der Ersteller nach 4 Jahren schlauer?..............
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer Mantelbogen

                    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                    ..und jetzt ist der Ersteller nach 4 Jahren schlauer?..............
                    Unwahrscheinlich... und unerheblich.
                    Schließlich geht es bei einem Forum darum, sich gegenseitig zu helfen. Mir hat dieser Beitrag die richtigen Denkanstöße gegeben, daher teile ich gern meine Erkenntnisse auch mit all den Usern, die hier nur mitlesen.
                    Denn das Thema ist weiterhin aktuell.
                    Zuletzt geändert von TeraGo; 22.06.2015, 21:16.

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