Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale

    Hallo

    Ich hoffe hier ein paar alte Hasen zu finden, die mir bei meiner 1.Steuererklärung ein wenig helfen können.

    Ich habe eine Frage zum Thema -Entfernungspauschale-. Kurz zu meiner Situation.

    Ich habe 2010 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde übernommen. Vom 01.01 - Mitte Juni war ich somit Auszubildender. Ab Juni 2010 (nach bestehen der mündl. Prüfung) fest angestellt.

    Nun habe ich noch vom 04.01. - 05.02 die Berufsschule besucht (Berufsschule = Ausbildungsstätte????) sowie an den Prüfungen (schriftl. 11.05 / 12.05 ... mündl. Mitte Jun.) teilgenommen.

    Wie genau gebe ich jetzt die KM-Anzahl an. Müsste ich alle Wege von 01.01 - Mitte Juni in Zeile 47 Seite 2 des Hauptmantels angeben, oder kommen in diese Zeile NUR die Wege zur Schule und die anderen KM zur Arbeit unter Werbungskosten (Anlage N)


    Für mich ist derzeit nicht klar, wo ich den genauen Unterschied sehen soll.

    Bitte um Hilfe

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    berufbezogene/begleitende ausbildung, daher alles werbungskosten, alles anlage N :-)

    die normalen fahrten zur firma (während der ausbildung wie auch danach) sind in diesem rahmen imho ueber die entfernungspauschale anzusetzen, Zeile 31ff Anlage N.
    das heisst entfernungspauschale, weil dabei eben die einfache entfernung zaehlt. wenn du übernommen wurdest, ist das ja gleich geblieben, du trägst also dein kfz ein, die anschrift und die entfernungs-km. dann noch die zahl der tage an denen du in 2010 dort warst.

    die fahrten zur berufsschule gelten als reisekosten, somit sind hier die tatsaechlich gefahrenen km, also hin- und rueckweg absetzbar. das kann man ganz gut im bereich auswärtstätigkeit eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Das heißt ich gebe die KM-Anzahl zur Arbeitsstätte unter Werbungskosten an (Anlage N, Zeile 31 ff) und Fahrten zur Berufsschule (Hin und Rück) (hatte Blockunterricht, also jeweils der Schulblock + Prüfung in der IHK) als Auswärtstätigkeit (kurze Frage: WO finde ich diesen Block.. bin derzeit ein wenig verwirrt )


      Falls Mister Falzo Recht haben sollte und es andere auch so sehen bitte nicken


      *edit* das mit der Auswärtstätigkeit müsste Z50 ff der Anlage N sein richtig?



      Also Beispiel:
      Ich hatte einen Monat Schule (30 Schultage) und bin je Fahrt 20 km gefahren.

      Unter ANZAHL DER FAHRTEN Schreibe ich 60 unter km je Fahrt 20 km
      Zuletzt geändert von Dennis1988; 28.02.2011, 20:54.

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale

        ja :-)

        Kommentar

        Lädt...
        X