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Verschrieben und Korrigiert , danke für den Hinweis Figul
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@harzed.
Eben nicht Anlage AV sondern wie bobobaer schon sagte in Anlage Vorsorgeaufwand.
AV ist für Riester. Ein Anfänger sucht sich ja zu Tode in Anlage AV Zeile 51 und findet nichts.
Gruß FIGUL
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Ein Gast antworteteAW: Öffentl.Dienst Zusatzversorgung
Zitat von databuch Beitrag anzeigenEinzutragen unter Sonderausgaben > Rentenzusatzversicherung z. Bsp. ZVK (Deutsche Bahn o.ä.), berufst. Versorgungseinrichtung > Betrag lt. LStBescheinigung von AN bezahlt > und Betrag von AG .
Es sind zwar Sonderausgaben, aber "Einzutragen unter Sonderausgaben" würde mich auf Seite 2 des Hauptvordrucks leiten, korrekt ist aber die Anlage Vorsorgeaufwand.
Das Stichwort Berufst. Versorgungseinrichtung ist in diesem Sinne irreführend, denn das wäre analog zu GRV und Rürup, dann wäre man bei der steuerlichen Behandlung der Basisaltersvorsorge, aber VBL, ZVK usw. sind dieses nicht, sondern sind Versorgungskassen, die kommen inzwischen in Zeile 51, wenn sie schon vor 2005 bestanden. Mit dem üblichen Hinweis darauf, dass es auch Versorgungsrenten gibt, die kapital- statt umlagengedeckt finanziert sind und wie Riester behandelt werden, so z.B. in der VBL Ost.
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Einzutragen unter Sonderausgaben > Rentenzusatzversicherung z. Bsp. ZVK (Deutsche Bahn o.ä.), berufst. Versorgungseinrichtung > Betrag lt. LStBescheinigung von AN bezahlt > und Betrag von AG .
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ja, tipp: bitte das Problem 'funktioniert nicht' genauer erläutern. ;-)
(wenn damit gemeint ist, das der betrag in der steuerberechnung scheinbar nicht auftaucht, bitte noch einmal das posting von feelgood lesen und verstehen.)
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Habe auch ein Problem dazu. Würde die VBL gerne in Zeile 50 eintragen. Funktioniert leider nicht. Hat jemand einen Tip?
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Zitat von Sums2186 Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem, aber ich bin erst nach dem oben genannten Datum in das Unternehmen eingestellt worden, heißt das, dass ich diese Extravorsorge nicht bei der steuer absetzen kann?
gruß f.
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Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem, aber ich bin erst nach dem oben genannten Datum in das Unternehmen eingestellt worden, heißt das, dass ich diese Extravorsorge nicht bei der steuer absetzen kann?
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Guten Morgen, Danke für deine Antwort. Ich werde dann einen der Beträge in Zeile 50 unter Vorsorgeaufwendungen eintragen. Wenn ich richtig gelesen hab, ist das keine Kapitalbildende Sache, sondern eine monatliche kleine Zusatzrente. Mal sehen, ob es angenommen wird. Einen schönen Tag noch. Gruß.
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kenne die Leistungen der VBL Klassik jetzt nicht so genau, auf Grund des Alters (vor 2005)muesste aber eine Absetzbarkeit gegeben sein. Zitat Elsterhilfe:
Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 49 und 50 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 49) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 50).
...
je nachdem ob also ein kapitalwahlrecht besteht Zeile 49 od. 50 Anlage Vorsorgeaufwand.
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Hallo, Danke für deine schnelle Antwort. Meine Zusatzverorgung ist von einer Pflichtversicherung, genannt VBL Klassik, sie besteht seit Januar 1992. Sie gewährt mir später eine monatl. Betriebsrente. Also eine zusätzl. Altersvorsorge. Gruß.
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die frage gabs schon x-mal bitte mal ueber forensuche versuchen, oder die hilfe des programms befragen.
die frage laesst sich generell nicht so einfach beantworten, da es auf die art der zusatzversorgung im öD ankommt und ggf. wie lange diese schon besteht etc.
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Öffentl.Dienst Zusatzversorgung
Hallo, zusammen. Ich hab mir zum ersten Mal das Elster-Formular heruntergeladen und fast alles ausgefüllt, bis auf zwei Zeilen in meiner elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2010.
Ich arbeite beim öffentl. Dienst und bekomme später zu meiner gesetzl. Rente eine Zusatzversorgung, VBL. In meiner Lohnsteuerbescheinigung sind dazu zwei Zeilen ganz unten, Zeile 34: "Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversorgung" und
Zeile 35:"Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung"
Dazu meine Frage: Wo trage ich diese Beträge ins Elsterformular ein ? Vielleicht bei Vorsorgeaufwendungen ? Aber wo ? Vielen Dank im voraus. Grüße an alle.Zuletzt geändert von Haiobai; 28.02.2011, 21:49.Stichworte: -
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