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Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

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    Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

    Hallo zusammen!

    Nach meinen Eingaben in ElsterFormular 2010 habe ich den Eindruck, dass die Vorsorgeaufwendungen 2010 durch Elster in der Prüfberechnung falsch ermittelt werden.
    Nach einem Arbeitspapier der OFD Münster beträgt der maximale Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (private KV, LV HV ohne Besonderheiten) 5.600 €. Elster ermittelt jedoch nur einen Abzugsbetrag von 4002 €.
    Der Vorwegabzug ist in meinem Fall gänzlich nicht zu gewähren.

    Ist jemand schon auf diese Problematik gestoßen?

    Kann ein Eingabefehler oder Programmfehler vorliegen?

    Auf klärende Antworten freut sich

    hoffma

    #2
    AW: Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

    Hallo,

    also ich bin privat versichert und bei mir hat Elster 2010 ganz korrekt ermittelt, die Steuerberechnung entspricht genau dem Bescheid des Finanzamtes.
    Dann sollte wohl kein Programmfehler vorliegen.

    Wo ein Eingabefehler eventuell bei dir steckt, lässt sich aus deinen Angaben ja nicht erkennen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

      § 10 Abs. 3 in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung lautet:

      Für Vorsorgeaufwendungen gelten je Kalenderjahr folgende Höchstbeträge:
      1. ein Grundhöchstbetrag von 1.334 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten 2.668 Euro;
      2. ein Vorwegabzug von 3.068 €, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten 6.136 Euro;

      Da, wie Sie angeben, der Vorwegabzug breits verbraucht ist, verbleiben in Ihrem Falle 2.668 EURO plus weitere 2.688 EURO zur Hälfte. Ergibt 4002 EURO.

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

        Genau - die 4.002,- € kommen aus der Günstigerprüfung mit dem Recht 2004.

        Die Maximalbeträge von 5.600,- € gelten nur dann, wenn keiner der Ehegatten Beamter (oder ähnlich) ist. Sonst reduziert sich der Höchstbetrag pro Person von 2.800,- auf 1.900,- € (so dass dann bei zwei Beamten nur noch 3.800,- € abzugsfähig wären).

        Darüber hinaus kann man nur die Basisversorgung absetzen. Diese ist bei privat Versicherten jedoch in der Regel so gering, dass sich das Recht 2004 (mit Einbeziehung der übrigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.002,- €) mehr lohnt, als das neue Recht.

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          #5
          AW: Berechnung des Vorsorgeaufwendungen 2010

          Hallo zusammen!

          Ich danke allen, die bei der Lösung meiner Frage mitgeholfen haben und schließe hiermit diesen Beitrag.

          Vielen Dank

          Gruß

          hoffma

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