AW: Pkv - kv-pv-ev?
alle ausgaben gehören wohl in die anlage vorsorgeaufwand zeile 31ff.
mit steuerlich absetzbar = null ist vermutlich der anteil des beitrages gemeint der auf die basisabsicherung erfolgt?
wenn das so wäre, würde der tatsaechlich gezahlte Betrag für die zusatzversicherung mEn in Zeile 35 gehören.
ansonsten gehört das was zur basisabsicherung gehört für die KV eben in Zeile 31.
die PV in Zeile 32 und alles was sonst noch übrigbleibt in Zeile 35.
also auch eine ggf. bei der KV bestehende Differenz zwischen absetzbarer Basisabsicherung und tatsaechlich gezahltem Betrag gehört in zeile 35..
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Keine Ankündigung bisher.
Pkv - kv-pv-ev?
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Pkv - kv-pv-ev?
Hallo,
ich habe gestern meine "Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2010" von der D*V erhalten.
Darin wird unterschieden zwischen Beträgen für "Krankenversicherung", "Pflegeversicherung" und "Ergänzungsversicherung".
Wo die Beträge für "Krankenversicherung" und "Pflegeversicherung" im Vordruck hingehören, weiß ich.
Aber was ist mit der "Ergänzungsversicherung"? Der steuerlich absetzbare Betrag ist Null. Kann ich den Betrag, den ich gezahlt habe, eventuell unter Sonderausgaben ansetzen?
Gruß Detlef
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