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    registrierung fehlgeschlagen

    hallo,
    ich bekommen beim registrieren für die online übertragung nach 2 tagen eine e mail, die folgendes sagt:
    Leider ist Ihre Registrierung fehlgeschlagen, da Ihre Angaben zum Geburtsdatum oder den Berechtigungsdaten nicht mit den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten übereinstimmen oder Sie eine ungültige bzw. nicht mehr gültige Steuernummer verwendet haben.

    geburtsdatum kanns nicht sein, berechtigungsdaten??? nie gehört, steuernummer hab ich von einem alten steuerbescheid übernommen, woher weiß ich, ob die noch aktuell ist oder nicht?

    das registrieren ist ja komplizierter, als die ganze erklärung, ;-). danke im vorraus,

    scheibe

    edit: welches finanzamt ist eigentlich zuständig? das aus meinem wohn landkreis (schleswig-holstein-segeberg), oder das aus meinem arbeits landkreis (hamburg)? habe nämlich gerade auf meiner lohnsteuerbescheinigung gesehen, das da steht:finanzamt, an das die lohnsteuer abgeführt wurde-hamburg.
    da ich erst seid letztem jahr in hamburg arbeite, ist dann jetzt auch hamburg für meine erklärung zuständig? würde erklären, warum jetzt die steuernummer falsch sein könnte.
    Zuletzt geändert von scheibe; 01.03.2011, 20:41.

    #2
    AW: registrierung fehlgeschlagen

    Zuständig ist immer das Wohnsitzfinanzamt, nie das FA des AG.

    Ich würde keine Steuernummer aus einem alten Bescheid, sondern aus dem letzten nehmen, es sei denn, danach wurde eine neue Steuernummer zugeteilt.

    Zahlendreher beim Geburtsdatum sind aber sowohl bei Ihnen als auch beim FA nicht ausgeschlossen.

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      #3
      AW: registrierung fehlgeschlagen

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Zuständig ist immer das Wohnsitzfinanzamt, nie das FA des AG.

      Ich würde keine Steuernummer aus einem alten Bescheid, sondern aus dem letzten nehmen, es sei denn, danach wurde eine neue Steuernummer zugeteilt.

      Zahlendreher beim Geburtsdatum sind aber sowohl bei Ihnen als auch beim FA nicht ausgeschlossen.
      @Scheibe

      Für die Registrierung beim Elster-Online-Portal ist es zwingend erforderlich, dass die in die Maske eingetragenen Daten mit denen des zuständigen Finanzamtes exakt übereinstimmen. Auch bei einem Wohnungwechsel am gleichen Wohnort sollte man beim FA erfragen (z.B. telefonisch) ob das Einwohnermeldeamt die neuen Daten an das FA (elektronisch) gemeldet hat und vor allem, ob sie vom FA übernommen wurden.

      Wenn keine Übereinstimmung, keine Registrierung. Was hier der Fall zu sein scheint.

      bavaro

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