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12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

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    12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

    Schönen guten Tag die Herren, habe moment ein kleines Problem zwecks Eltster.
    Ich war letztes Jahr auf einem Lehrgang, der durchgängig das ganze Jahr gedauert hat, also wirklich vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010. Keine Versetzung sondern eine Kommandierung also eine Auswärtstätigkeit.
    Anlage N, Seite 2, Punkt 49 fordert jedoch von mir eine Angabe zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Da ich jedoch durchgängig auf diesem Lehrgang, kann ich auch nicht in meiner Stammeinheit gewesen sein, lasse ich das Feld leer, zeigt mir Elster eine Fehlermeldung.
    Gibt es hierfür einen Lösungsweg ?

    Mit freundlichen grüßen
    daca

    #2
    AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

    die stammeinheit bleibt auch während der auswärtstätigkeit die regelmäßige arbeitsstätte, da klar ist, dass man dorthin (wann auch immer das sein wird) zurückkehren wird

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      #3
      AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

      Ja und hier liegt leider der Hund begraben.
      Trage ich nichts in Zeile 49, zeigt mir Elster als Fehler das Angaben zur Auswärtstätigkeit gemacht wurden.
      Trage ich nur die Straße an, fordert Elster von mir die restlichen Angaben zu füllen, was jedoch nicht geht da man unter dem Punkt Zeitraum nichts angeben kann, da man ja keinen einzigen Tag in der Stammeinheit verbracht hat.

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        #4
        AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

        Hallo daca,

        >>>Keine Versetzung sondern eine Kommandierung also eine Auswärtstätigkeit.

        Nein, eben nicht, dort war deine regelmäßige Arbeitsstätte.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

          Zitat:

          Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z. B. einer befristeten Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens, wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte. D. h. die Reisekostenregelungen gelten dann zeitlich unbegrenzt, denn die Länge des Auswärtseinsatzes spielt keine Rolle mehr (einzige Ausnahme: Verpflegungsmehraufwendungen, für die auch nach neuem Reisekostenrecht noch eine 3-Monats-Frist gilt, sh. unter 3.)! Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse anzunehmen, dass die auswärtige Tätigkeitsstätte vom ersten Tag an regelmäßige Arbeitsstätte geworden ist (beispielsweise bei einer Versetzung), so ist die auswärtige Tätigkeit hingegen nicht vorübergehend. Damit können von vornherein keine Reisekosten anerkannt werden.

          http://relaunch.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/steuerrecht/ertragsteuer/545160/steuerfreier_ersatz_reisekosten.html
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

            Eingabe Zeile 49, da steht

            ENTEWEDER: detalierte Angaben

            (weiter unten) ODER: Angaben in Kurzform

            nur in einem von beidem was eintragen, wird bei beiden was eingetragen kommt der rote Fehler.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

              Hallo Max_v_S,

              ja, du könntest recht haben, ich war immer noch bei der alten Rechtslage (3 Monate etc.).

              Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch für solch lange Abschnitte gilt, wo ist die Grenze?

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                Eingabe Zeile 49, da steht

                ENTEWEDER: detalierte Angaben

                (weiter unten) ODER: Angaben in Kurzform

                nur in einem von beidem was eintragen, wird bei beiden was eingetragen kommt der rote Fehler.
                Das habe ich bereits beachtet, hier liegt auch nicht das Problem, sondern das ich unter dem Punkt Zeitraum nichts eintragen kann.
                Kommandierung besteht vom 05.10.2009 bis 27.06.2011.
                Bedeutet das im Jahr 2010 durchgängig eine Auswärtstätigkeit bestand und ich dementsprechend keine Zeitraum für die regelmäßige Arbeitsstätte eingeben kann.

                Alternativ könnte ich da, 01.01.2010 bis 02.01.2010 eingeben, um dem Berater klar zu machen, das ich keinen Tag in der Stammeinheit war.

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                  #9
                  AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                  Zeitraum und Tätigkeit bleiben leer.
                  habs mit dieser Konstellation versucht und konnte ohne Fehler rechnen.
                  Zuletzt geändert von Max_v_S; 03.03.2011, 15:05.
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                    was spricht dagegen das die regelemaessige arbeitstätte von 0101-3112 die stammeinheit war? nur weil man selbst nicht da war, heisst es ja nicht, das sie sich waehrend der eigenen abwesenheit in luft aufgeloest hat. ;-)

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                      #11
                      AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                      Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                      Zeitraum und Tätigkeit bleiben leer.
                      habs mit dieser Konstellation versucht und konnte ohne Fehler rechnen.
                      Bei mir siehts da leider anders aus, hier ein link als anhang.
                      Zuletzt geändert von daca; 05.03.2011, 14:41.

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                        #12
                        AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                        sorry
                        regelm. Arbeitsstätte muss auch leer bleiben, is mir leider irgendwie durch den Lappen gegangen.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                          #13
                          AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                          Funktioniert auch nicht.
                          Elster begründet dies mit dem Argument das Angaben zur Auswärtstätigkeit gemacht wurden.

                          Ich glaube eher so langsam das dies ein Bug von Elster ist.
                          Alternative wäre wirklich nur noch für regelmäßige Arbeitsstätte 01.01.2010 bis 31.12.2010 anzugeben in der Hoffnung das der Berater dies versteht.

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                            #14
                            AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                            sicher funktioniert das und sogar wunderbar

                            Folgendes ist einzutragen:
                            unter dem Formular 1. Auswärtstätigkeit (das ist leider ohne Zeilennummer)

                            in der ersten Zeile (Allgemeine Angaben):

                            Straße, Ort der Auswärtigen Tätigkeitsstätte eintragen und rechts den Zeitraum vom 05.10.2009 bis 27.06.2011 eintragen (hier ist eine Betrachtung auch über die Jahre notwendig!)

                            direkt drunter sind die Fahrtkosten (die tatsächlichen) zu erfassen mit Anzahl und Strecke bzw. ÖPNV

                            anschließend kommen die Übernachtungskosten (soweit tatsächlich welche angefallen sind)

                            und dadrunter dann noch die Verpflegung, wobei auf Grund der Begrenzung auf die ersten drei Monate nur vom 1.1. bis 4.1.2010 Verpflegung geltend gemacht werden kann. Dazu einfach die Anzahl der entsprechenden Tage in den Zeilen 52 bis 54 eintragen (zusammen also max. 4) und oben drüber muss noch ein Kreuz in der mittleren Zeile (Der ununterbrochene .... mehr als 3 Monate ...) rein.

                            abschließend muss dann noch die eigentliche regelmäßige Arbeitsstätte also die Stammeinheit auf Seite 2 der Anlage N unterhalb der Zeile 49 eingetragen werden und als Zeitraum 1.1.-31.12.2010 rein.

                            Dann klappt zumindestens bei mir die Berechnung wunderbar.

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                              #15
                              AW: 12 Monate Auswärtstätigkeit als Soldat

                              Supi danke für die tolle Beschreibung, hat jetzt auch alles geklappt. Jetzt kommt jedoch eine erneute Frage auf, bezogen auf die Verpflegung. Diese kann man ja nur in den ersten 3 Monaten einer Auswärtstätigkeit anerkennen lassen. Der Lehrgang hat jedoch bereits am 06.10.2009 angefangen und damals hab ich bereits diese dort in meiner Einkommenssteuererklärung eingetragen.
                              Heisst das im Jahr 2010 kann ich diese erneut anerkennen lassen, dadurch dass das jahr erneut angefangen hat ? Der Lehrgang wurde ja nicht unterbrochen.
                              Zuletzt geändert von daca; 09.03.2011, 00:07.

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