Bin privat krankenversichert und trage meine Beiträge gesplittet unter "Basis" bzw. unter "Wahlleistungen" ein. Den aufgrund Nichtinanspruchnahme teilweise erstatteten Vorjahresbeitrag trage ich in das Feld dazwischen ein. Das ist die einzige Möglichkeit.
Aber der Erstattungsbetrag bezieht sich doch auf den Gesamtjahresbeitrag, also sowohl auf "Basis" als auch auf "Wahlleistungen", müsste also irgendwie zugeordnet werden.
Macht das Finanzamt das später automatisch, oder soll ich den Erstattungsbetrag manuell zuordnen, jeweils bei "Basis" bzw. "Wahlleistungen" abziehen und ihn nicht mehr unter "Erstattungen" anführen?
Aber der Erstattungsbetrag bezieht sich doch auf den Gesamtjahresbeitrag, also sowohl auf "Basis" als auch auf "Wahlleistungen", müsste also irgendwie zugeordnet werden.
Macht das Finanzamt das später automatisch, oder soll ich den Erstattungsbetrag manuell zuordnen, jeweils bei "Basis" bzw. "Wahlleistungen" abziehen und ihn nicht mehr unter "Erstattungen" anführen?
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