Hallo,
ich bin getrennt lebend, die kinder leben bei meinem Exmann.
Ich selbst bin in Berufsausbildung und für die Kinder wird Unterhaltsvorschuss vom Land Hessen gezahlt.
Muss ich in der Anlage Kind das Kindergeld hälftig angeben, auch wenn ich keinen Unterhalt zahle ?
ich bin getrennt lebend, die kinder leben bei meinem Exmann.
Ich selbst bin in Berufsausbildung und für die Kinder wird Unterhaltsvorschuss vom Land Hessen gezahlt.
Muss ich in der Anlage Kind das Kindergeld hälftig angeben, auch wenn ich keinen Unterhalt zahle ?
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