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Analge Kind, Kindergeld

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    Analge Kind, Kindergeld

    Hallo,


    ich bin getrennt lebend, die kinder leben bei meinem Exmann.
    Ich selbst bin in Berufsausbildung und für die Kinder wird Unterhaltsvorschuss vom Land Hessen gezahlt.

    Muss ich in der Anlage Kind das Kindergeld hälftig angeben, auch wenn ich keinen Unterhalt zahle ?
    Zuletzt geändert von ddnemo; 03.03.2011, 13:21.

    #2
    AW: Analge Kind, Kindergeld

    Es kommt darauf an, ob Sie keinen Unterhalt zahlen, WEIL Sie dazu NICHT VERPFLICHTET sind ODER WEIL Sie dazu VERPFLICHTET sind, dieser VERPFLICHTUNG aber nicht zu mindestens 75 % nachkommen.

    Im ersten Fall müssen Sie das Kindergeld hälftig angeben, da es Ihnen intern zusteht. Im zweiten Fall kommt es darauf an, ob der Exmann bei seiner Einkommensteuererklärung beantragt, den Kinderfreibetrag auf sich zu übertragen (dann nein) oder nicht (dann ja).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Analge Kind, Kindergeld

      Habe auch noch eine Frage zur Anlage Kind:

      Mein Mann hat ein uneheliches Kind für welches er Unterhalt zahlt. Bisher habe ich es so gehandhabt, daß ich den Unterhalt in Zeile 69 (außergewöhnliche Belastung Hauptvordruck) angegeben habe und in der Anlage Kind nur Zeile 5 bis 9 ausgefüllt war.

      Nun bekomme ich folgende Fehlermeldung:

      >>>Für mindestens ein Kind wurde der gesetzliche Mindestanspruch auf Kindergeld angesetzt, obwohl Sie einen anderen Wert erklärt haben.<<<

      Weiß jemand Rat ?

      Das Finanzamt wollte bisher immer eine Lebendbescheinigung, da das hälftige Kindergeld ja nicht meinem Mann gutgeschrieben wird, sondern mit in die Unterhaltszahlung eingerechnet wird.

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        #4
        AW: Analge Kind, Kindergeld

        Hallo,
        um welches Kalenderjahr geht es denn ?

        2009 Kindergeldanspruch für erstes Kind 12 mal 164 Euro und 100 Euro Kinderbonus sind 2068 Euro, bei Anspruch auf das hälftige wären das 1034 Euro.

        2010 Kindergeldanspruch für erstes Kind 12 mal 184 Euro sind 2208 Euro, bei Anspruch auf das hälftige wären das 1104 Euro.

        Welchen Betrag hast du eingetragen bei der Höhe des Kindergeldes ? Darauf zielt die Fehlermeldung ab.

        Tschüß

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          #5
          AW: Analge Kind, Kindergeld

          Ich habe gar keinen Eintrag in dem Feld gemacht.

          Weil, wie schon geschrieben, ich das bisher noch nie machen mußte, weil das Kindergeld ja eigentlich nirgendwo bei uns gebucht wird (wird bei der Berechnung des Unterhaltes immer vom Jugendamt berücksichtigt).

          Muß ich es denn dieses Jahr angeben. Es geht um das Steuerjahr 2010.

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            #6
            AW: Analge Kind, Kindergeld

            Also steht deinem Mann das hälftige Kindergeld zu und du solltest es dort eintragen.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Analge Kind, Kindergeld

              imho ist kindesunterhalt nicht abzugsfaehig, eben da der anspruch auf den halben kinderfreibetrag/das halbe kindergeld besteht. es sei denn, das Kind lebt im ausland... bin jetzt aber nicht mehr hundertpro sicher, ob das noch so ist?

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                #8
                AW: Analge Kind, Kindergeld

                Nein, das Kind lebt nicht im Ausland...

                Kommentar

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