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Versorgungsbezüge : Der Wert 0 ist nicht zulässig

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    Versorgungsbezüge : Der Wert 0 ist nicht zulässig

    Elster bricht die Steuerberechnung ab und gibt folgende Fehlermeldung:

    - Ort: Anlage N, Lohnsteuerbescheinigung, Ziffer 8. "In 3. enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge"

    - Eintragung: 28.348 Euro

    - Fehlermeldung des Programms: Fehler im Eingabefeld - Der Wert 0 ist nicht zulässig!


    Kann da jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Versorgungsbezüge : Der Wert 0 ist nicht zulässig

    OK ich habe den Fehler gefunden (dank eines ähnlichen Beitrages im Forum)!

    Mein Computer ist auf Region Schweiz eingestellt (da ich in der Schweiz wohne).

    Nach Umstellung auf Region Deutschland (Control panel) fällt die Fehlermeldung weg.


    Sorry liebe ELSTER Programierer, das ist ein Amateur-Fehler.
    Schleunigst ein Update damit diese Peinlichkeit nicht den Weg in die deutsche Presse findet.

    BILD meldet: "Deutsche Steuererklärung nur mit Deutschem Notebook möglich !"

    Kommentar


      #3
      AW: Versorgungsbezüge : Der Wert 0 ist nicht zulässig

      Grüezi,

      die Schweiz ist ein vielsprachiges, vielseitiges und auch schönes Land.
      Sie macht nicht im Ganzen der deutschen Steuererklärung Schwierigkeiten, sondern _nur_ das Dezimaltrennzeichen, der Punkt, und das im Zahlenformat benutzte Symbol für Zifferngruppierungen, das Hochkomma!
      Wenn diese durch ein Komma bzw. einen Punkt ausgetauscht werden, klappt es auch in der Schweiz mit der Elster
      Sie brauchen also den Standort Ihres Notebooks gar nicht zu ändern, sondern lediglich so tun, als würden Sie an Ihrem Standort eine deutsche Software mit deutscher Tastatur bedienen, - irgendwie logisch.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Versorgungsbezüge : Der Wert 0 ist nicht zulässig

        Elster muss automatisch erkennen!
        Griechenland
        Schweiz
        Österreich
        Chile
        ...
        die persönlichen Einstellungen der Nutzer hat Elster zu ignorieren, es geht ja um Elster, und das ist international! ;-)
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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