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Anforderung von Unterlagen

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anforderung von Unterlagen

    Hallo Nina,

    natürlich nur anteilig. Sonst vermiete ich demnächst eine kleine Ecke des Kellers in meinem Haus und kann dann sämtliche Kosten absetzen.

    MfG Stefan

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  • nn1977
    antwortet
    AW: Anforderung von Unterlagen

    Dankeschön!
    Ich hab nun den Sachbearbeiter angerufen und er hat mich darüber aufgeklärt,dass Erhaltungsaufwendungen nur anteilig für den vermieteten Wohnraum absetzbar sind und nicht für das ganze Haus! Das war uns im letzten Jahr nicht gesagt worden!
    Nun habich aber Licht im Dunkel und kann die notwendigen Unterlagen einreichen und hoffe dann auf einen baldige Erstattung! ;o)
    Schönen Abend allerseits!!
    Nina

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anforderung von Unterlagen

    zitat: Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????

    Nein, richtig!

    Allerdings wird das FA mit Ihnen streiten, ob diese Kosten sofort abschreibbar sind oder in die Anschaffungskosten gehören.

    Befolgen Sie bavaro`s Tipp.

    Gruss stiller

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  • bavaro
    Ein Gast antwortete
    AW: Anforderung von Unterlagen

    Zitat von nn1977 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!!
    Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
    Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.

    HILFEEE!!!!!
    LG,Nina
    @nn1977

    Ich würde an Ihrer Stelle est mal ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter des FA führen. Dabei klärte sich schon einiges auf.

    bavaro

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  • nn1977
    hat ein Thema erstellt Anforderung von Unterlagen.

    Anforderung von Unterlagen

    Hallo zusammen!!
    Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
    Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.
    Belege über Schuldzinsen leuchtet mir ein,kein Problem!
    Aber dann steht dort: "Nachweise der Erhaltungsaufwendungen für das vermietete Objekt
    Die umlagefähigen Aufwendungen sind höher als die verinnahmten Umlagen. Bitte um Erläuterung des Sachverhaltes und Übersendung der entsprechenden Belege."
    Verstehe ich nicht ganz! Hintergrund: Wir haben ein Haus im Juli 2007 gekauft, die DG-Wohnung ist vermietet. Wir selber sind im Jahr 2008 eingezogen und isnd seitdem dabei, zu modernisieren und renovieren.
    Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????
    Die vereinnahmten Umlagen betreffen ja nur die Nebenkosten,oder???
    HILFEEE!!!!!
    LG,Nina
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