AW: Anforderung von Unterlagen
Hallo Nina,
natürlich nur anteilig. Sonst vermiete ich demnächst eine kleine Ecke des Kellers in meinem Haus und kann dann sämtliche Kosten absetzen.
MfG Stefan
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Anforderung von Unterlagen
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AW: Anforderung von Unterlagen
Dankeschön!
Ich hab nun den Sachbearbeiter angerufen und er hat mich darüber aufgeklärt,dass Erhaltungsaufwendungen nur anteilig für den vermieteten Wohnraum absetzbar sind und nicht für das ganze Haus! Das war uns im letzten Jahr nicht gesagt worden!
Nun habich aber Licht im Dunkel und kann die notwendigen Unterlagen einreichen und hoffe dann auf einen baldige Erstattung! ;o)
Schönen Abend allerseits!!
Nina
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AW: Anforderung von Unterlagen
zitat: Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????
Nein, richtig!
Allerdings wird das FA mit Ihnen streiten, ob diese Kosten sofort abschreibbar sind oder in die Anschaffungskosten gehören.
Befolgen Sie bavaro`s Tipp.
Gruss stiller
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Ein Gast antworteteAW: Anforderung von Unterlagen
Zitat von nn1977 Beitrag anzeigenHallo zusammen!!
Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.
HILFEEE!!!!!
LG,Nina
Ich würde an Ihrer Stelle est mal ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter des FA führen. Dabei klärte sich schon einiges auf.
bavaro
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Anforderung von Unterlagen
Hallo zusammen!!
Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.
Belege über Schuldzinsen leuchtet mir ein,kein Problem!
Aber dann steht dort: "Nachweise der Erhaltungsaufwendungen für das vermietete Objekt
Die umlagefähigen Aufwendungen sind höher als die verinnahmten Umlagen. Bitte um Erläuterung des Sachverhaltes und Übersendung der entsprechenden Belege."
Verstehe ich nicht ganz! Hintergrund: Wir haben ein Haus im Juli 2007 gekauft, die DG-Wohnung ist vermietet. Wir selber sind im Jahr 2008 eingezogen und isnd seitdem dabei, zu modernisieren und renovieren.
Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????
Die vereinnahmten Umlagen betreffen ja nur die Nebenkosten,oder???
HILFEEE!!!!!
LG,NinaStichworte: -
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